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Gemeinde Wäschenbeuren

Gemeindekompostplätze stehen unter keinem guten Stern - Ringen mit den Verantwortlichen um Erhalt des örtlichen Platzes

Artikel vom 12.10.2014

Örtlicher Grüngutplatz

Vor ca. 25 Jahren hat der Landkreis die Gemeinden geradezu gedrängt, örtliche Grüngutplätze auszuweisen. Jetzt wäre es den dortigen Verantwortlichen am liebsten, sie könnten mit wenigen zentralen Plätzen einen neuen Anfang machen. Dieses Ansinnen wussten jedoch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den zurückliegenden 9 Jahren bisher stets zu verhindern. Mit der novellierten Bioabfallverordnung, die ab 2015 gelten soll, glaubt nun der Landkreis, das richtige Werkzeug für eine Neuausrichtung zur Hand zu haben. Der Feuerbrand und andere Pflanzenkrankheiten sind schuld daran, dass die bisherigen Kompostplätze im Landkreis in der alten Form nicht mehr betrieben werden sollen. Das ist die verkürzte Erklärung für die gesetzlich verlange Neukonzeption für das Grüngut, die verhindern soll, dass sich diese Krankheiten weiter verbreiten. Der Gesetzgeber verlangt nämlich, dass der Grünabfall nicht nur wie bisher simpel kompostiert, sondern künftig lückenlos überwacht wird. Das praktiziert der Landkreis seit kurzer Zeit auf den eigenen Plätzen in Kuchen, Deggingen und Bad Ditzenbach. Bei der Anfuhr muss die Herkunft dokumentiert werden und während der rund 6monatigen Verrottung messen Sonden die Temperaturen, die protokolliert werden. Damit wird sichergestellt, dass Krankheitserreger abgetötet werden. Regelmäßige Untersuchungen sollen dokumentieren, dass der entstandene Kompost seuchenhygienisch unbedenklich ist, weil er keine schädlichen Viren, Bakterien und Wurmeier mehr enthält. Die Kreisverwaltung möchte es den Kommunen überlassen, ob sie ihre eigenen Plätze ausschließlich als Sammelplätze bewirtschaften wollen, auf denen die Anlieferung überwacht wird, oder ob sie diese zu Kompostierplätzen ausbauen. Der Kreis seinerseits favorisiert deutlich den Ausbau der kreiseigenen Grüngutplätze. In der jüngsten Sitzung befasste sich der Gemeinderat eingehend mit der aktuellen Situation. Nach Auffassung von Bürgermeister Karl Vesenmaier könnten bei der Beurteilung der Sachlage nicht alle Landkreiskommunen über einen Kamm geschert werden. Wäschenbeuren habe in den vergangenen Jahren viel Geld in den Platz investiert und das Benutzerniveau sei in den ganz oberen Klassen angesiedelt. Die Bürger seien diesbezüglich sensibilisiert und auch der Bauhof werfe stets einen Blick auf das entsorgte Grüngut. Er werde sich vehement dafür einsetzen, dass Wäschenbeuren seinen Kompostplatz nicht verliert. Auf der anderen Seite gelte es, die Forderung des Landkreises kritisch zu überprüfen. Nach Möglichkeit müsste der Platz eben in einzelnen Punkten noch weiter aufgewertet werden. Auch der Fraktionsvorsitzende der CDU, Erich Hieber, gab das Ziel aus, den Platz zu erhalten. Er sehe die möglichen Anforderungen an den Kompostplatz umsetzbar. Dies treffe auch auf die Sickerwässer zu. Gemeinderat Günter Bauer (SPD) wertete es als „ökologischen Blödsinn“, wenn der Platz geschlossen würde. Um zum nächsten zentralen Kompostplatz zu gelangen, müssten so jährlich mehrere zehntausend unnötige Autokilometer zurückgelegt werden. Das sei ein krasser Widerspruch zum erklärten Ziel. Auch Gemeinderat Manfred Weber von den Freien Wählern bewertete den Grüngutplatz für die Gemeinde als unverzichtbar. Eine zeitliche Nutzungsbeschränkung sehe er als problematisch an. Gemeinderat Klemens Fischer (CDU) lehnt selbst die Auflage einer Einzäunung ab. Die hohe Qualität des kompostierten Materials sei das beste Zeugnis dafür, dass der Wäschenbeurener Platz mit großer Sensibilität betrieben werde. Nach Meinung von Gemeinderat Heinz Weber (SPD) sehe er nach Durchsicht der Bioabfallverordnung keine Voraussetzung im Gesetz definiert, welche an Kompostplätze gestellt würden. Gemeinderat Peter Baudisch (CDU) schlägt vor, statt personeller Überwachung eine Videoüberwachung vorzusehen. Dies sei zeitgemäß und kostensparend. Abschließend regte Bürgermeister Karl Vesenmaier an, den Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes zu einer Gemeinderatssitzung einzuladen, um mit ihm die aufgeworfenen Punkte anzusprechen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
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