Landtagswahl 2026: Sonntag, 08. März 2026
Am Sonntag, den 08.März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis mit.
Bei der Landtagswahl haben Sie mit Ihren Stimmen die Gelegenheit, sich aktiv am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen.
An diesem Tag wählen Sie als Bürgerin oder Bürger von Baden-Württemberg die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg und entscheiden somit darüber,
- welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind,
- wie viele Parlamentssitze die Parteien erhalten und
- welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.
Weitere Informationen zur Wahl finden Sie hier
Ergebnisse für die Gemeinde Wäschenbeuren
Das Ergebnis der Landtagswahl am 08.03.2026 für Wäschenbeuren kann hier im Detail abgerufen werden.
Öffentliche Bekanntmachungen und Artikel
Wahlscheinantrag/Briefwahl online beantragen
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an.
Hier Wahlscheinantrag/Briefwahlunterlagen bequem online beantragen.
Ihnen steht es offen,sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beimFamiliennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatumund bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitungübertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnisübereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von der Deutschen Post zugestellt.
Wichtig:
Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Wahlsonntag, 08. März 2026 um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.Ab dem 06. März 2026 empfehlen wir den Antrag direkt beim Rathaus abzugeben/einzuwerfen, damit die Unterlagen rechtzeitig in Empfang genommen und wieder an Sie zurückgeschickt werden können.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail
an buergerbuero@waeschenbeuren.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Wer darf Wählen (Aktives Wahlrecht)
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.
Bei der Landtagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens 3 Monaten Ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde für die Landtagswahl geführt werden.
(Bei der Landtagswahl 2021 galt noch, dass nur wahlberechtigt war, wer mindestens 18 Jahre alt war.)
Ihr Zuzug nach Baden-Württemberg muss für die Landtagswahl 2026 spätestens am 08. Dezember 2025 erfolgt sein.
Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Nicht wahlberechtigt sind Deutsche, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland mit der einzigen oder der Hauptwohnung leben.
Ausländerinnen und Ausländer (Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen) sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen.
Daher sind auch die in Baden-Württemberg lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen - bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Dies gilt auch, wenn sie ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben.
Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
Wählerverzeichnis
In das Wählerverzeichnis werden nur wahlberechtigte Personen eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und jede und jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.
Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde zu einem festgelegten Zeitpunkt. Entscheidender Stichtag für die Landtagswahl ist der 42. Tag vor der Wahl, also Sonntag, der 25. Januar 2026.
Die Wahlberechtigten mit Hauptwohnung in der Gemeinde werden in das Wählerverzeichnis von Amts wegen, also automatisch eingetragen.
Wenn Sie am Wahltag bereits länger als 3 Monate in Baden-Württemberg mit Ihrer Hauptwohnung angemeldet waren, erhalten Sie spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag, also bis spätestens Sonntag, 15. Februar 2026, eine Wahlbenachrichtigung, ohne einen Antrag stellen zu müssen.
Achtung: Sind Sie wahlberechtigt und haben bis zu diesem Tag keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung.
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl, das heißt von Montag, 16. Februar 2026 bis Freitag, 20. Februar 2026, werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen. Nähere Details werden von Ihrer Gemeindeverwaltung bekanntgegeben.
Spätestens am Tag vor der Wahl, aber nicht früher als 3 Tage vor der Wahl (das heißt zwischen dem 05. März 2026 und dem 07. März 2026), wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen. Dabei wird die Zahl der Wahlberechtigten des Wahlbezirks festgestellt.
Wahlteilnahme bei Umzug innerhalb Baden-Württembergs
Sind Sie innerhalb Baden-Württembergs umgezogen, ist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ausschlaggebend, in welcher Gemeinde Sie am Stichtag (Sonntag, 25. Januar 2026) gemeldet waren.
Erfolgt der Umzug nach dem Stichtag innerhalb derselben Gemeinde, ist eine "Umtragung" in den neuen Wahlbezirk nur möglich, wenn der Umzug mit einem Wechsel des Wahlkreises einhergeht und Sie bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl, also bis spätestens 15. Februar 2026, einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Gemeindeverwaltung stellen.
Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen und im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde eingetragen sind, aber in der neuen Gemeinde wählen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können in der neuen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies ist bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl, also bis spätestens 15. Februar 2026, möglich.
- Wenn Ihre neue Wohnung im gleichen Wahlkreis wie Ihre alte Gemeinde liegt, können Sie bei der alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und damit in einem Wahllokal Ihrer neuen Gemeinde wählen.
- Sie können bei Ihrer alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben.
Informationen zur Repräsentativen Wahlstatistik
Durch ein Zufallsverfahren des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wurden für die Landtagswahl am 8. März 2026 insgesamt 272 von rund 11.000 Wahlbezirken für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von etwa 2,5 %. Darunter befindet sich auch der Urnenwahlbezirk II – Bahnhofkindergarten in Wäschenbeuren.
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Insbesondere Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien sind auf verlässliche Daten zum Wahlergebnis und zum Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Es handelt sich um eine Stichprobenerhebung, die nach Geschlecht und Altersgruppen Auskunft über die Zahl der Wahlberechtigten sowie der Wählerinnen und Wähler, deren Wahlbeteiligung und Stimmabgabe gibt. Oberster Grundsatz ist dabei stets die Wahrung des Wahlgeheimnisses – Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen sind ausgeschlossen!
In den ausgewählten Wahlbezirken wird wie gewohnt gewählt und das Wahlergebnis festgestellt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Stimmzettel mit einem Aufdruck zu Geschlecht und sechs Altersgruppen verwendet werden. Bei der Auszählung wird lediglich ermittelt, wie viele Frauen und Männer welcher Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben. Da jede Altersgruppe zahlreiche Personen umfasst, können daraus keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Wählerinnen oder Wähler gezogen werden.
Die Auszählung der Wählerverzeichnisse und Stimmzettel erfolgt in strikt getrennten Bereichen. Die Auswertung der Stimmzettel für die repräsentative Wahlstatistik findet nicht in den Gemeinden oder Wahllokalen statt, sondern örtlich und zeitlich getrennt im Statistischen Landesamt. Ergebnisse einzelner Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.
Wichtig: Für die Wählerinnen und Wähler selbst ergibt sich keine Änderung – der Wahlgang erfolgt wie gewohnt!
Die Ergebnisse der allgemeinen sowie der repräsentativen Landtagswahlstatistik werden nach der Wahl auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter
www.statistik-bw.de veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie hier (PDF-Dokument, 86,87 KB, 03.02.2026)
Erklär Video und Landtagswahl in Leichter Sprache
Einfach wählen gehen!
"Alles, was du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst"!
Das rund dreiminütige Video geht auf Grundbegriffe zur Wahl ein und erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss.
Hier gehts zum Erklärvideo.
Informationen zur Landtagswahl 2026 in Leichter Sprache. Broschüre für Menschen mit Behinderung. Anschaulich geschrieben und reich bebildert.
Das mit der Lebenshilfe Baden-Württemberg und dem Landes-Behindertenbeauftragten herausgegebene 30-seitige Heft vermittelt Grundinformationen über den Landtag, die Parteien, die Bedeutung und den Ablauf der Wahlen in leicht verständlicher Form.
Dazu gehören auch Hinweise zum Ablauf im Wahllokal und zum Wählen per Briefwahl. Ein Verzeichnis schwieriger Wörter rundet die Broschüre ab.
Broschüre "Einfach wählen gehen!" (PDF-Dokument, 2,77 MB, 02.02.2026)
Informationen für Blinde und Sehbehinderte Personen
Weitere Informationen finden Sie hier.



