Aktuelle Bebauungsplanänderungen
Gemäß § 4a BauGB bieten wir auch online die Möglichkeit die aktuellen Änderungen von Bebauungsplänen, d.h. die ortsübliche Bekanntmachung sowie die entsprechenden Unterlagen einzusehen. Einwände, Anregungen und sonstige Hinweise können durch jedermann innerhalb der oben genannten Frist schriftlich oder zur Niederschrift unter der in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Adresse abgegeben werden. Einwände, Anregungen und sonstige Hinweise können auch online per E-Mail oder über das Kontaktformular abgegeben werde.
Folgende Bebauungspläne werden derzeit geändert:
Bebauungsplan „Äußerer Ökling, 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
- Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans mit zeichnerischem Teil, Textteil, Begründung
- Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss am Bebauungsplan-Entwurf
Der Gemeinderat der Gemeinde Wäschenbeuren hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Äußerer Ökling, 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Dieser wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Beteiligung und Auslegung, auf eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht und eine Umweltüberwachung und auf eine zusammenfassende Erklärung verzichtet wird.
Seitens der unteren Naturschutzbehörde fand deshalb eine Vorortbesichtigung statt.
Diese ergab, dass durch das Vorhaben keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden. Weitere Ausführungen können der Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden.
In der Gemeinderatssitzung am 19.03.2026 wurden die Bebauungsplanunterlagen, bestehend aus
- dem zeichnerischen Teil im Maßstab 1: 250, Datum 19.03.2026, gefertigt von VTG Straub mbH,
- dem Textteil, Datum 19.03.2026, gefertigt von VTG Straub mbH,
- der Begründung, Datum 19.03.2026, gefertigt von VTG Straub mbH
als Bebauungsplan-Entwurf beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Beteiligung und Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt ca. 568m². Dieser ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet und liegt am südlichen Ortsrand der Gemeinde Wäschenbeuren entlang der Krettenbachstraße innerhalb der Gemarkung Wäschenbeuren.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 224/6 in Gänze. Begrenzt wird der Geltungsbereich von den Flurstücken Nr. 222/4, 222/10, 224/7, 228/1, 226 (Krettenbachstraße) und 226/1.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus beigefügtem Lageplan.
Die Gemeinde Wäschenbeuren beabsichtigt die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau eines Wohngebäudes mit Hilfe des vorliegenden Bebauungsplans zu schaffen. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete wohnbauliche Entwicklung im Sinne der Innenentwicklung und der städtebaulich verträglichen Nachverdichtung.
Innerhalb des Geltungsbereichs bestehen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen durch den Bebauungsplan „Äußerer Ökling“. Derzeit ist das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet ohne Baugrenzen ausgewiesen und lässt somit keine Bebauung zu. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist notwendig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen. Durch das Verfahren wird gewährleistet, dass private und öffentliche Belange gerecht untereinander abgewogen werden.
Derzeit ist die Fläche im gültigen Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans treten alle bisherigen bauordnungs- und planungsrechtlichen Festsetzungen in seinem Geltungsbereich außer Kraft.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus den o.g. Unterlagen Nr. a) bis c) kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
07.04.2026 bis einschließlich 11.05.2026
über die Homepage der Gemeinde Wäschenbeuren (www.waeschenbeuren.de) bezogen werden. Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen im Rathaus Wäschenbeuren, Manfred-Wörner-Platz 1 73116 Wäschenbeuren, während der üblichen Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Zeitgleich werden die berührten Behörden und betroffenen sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB, sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Einwände, Anregungen und sonstige Hinweise können durch jedermann innerhalb der oben genannten Veröffentlichungsfrist elektronisch unter s.schwegler@waeschenbeuren.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift unter der oben genannten Adresse abgegeben werden.
Die Internetadresse unter der die oben genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie die Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Steven Hagenlocher
Bürgermeister
Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 298,58 KB, 07.04.2026)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wiesental-Süd, 1. Änderung“
Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat am 20.07.2023 den Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wiesental-Süd, 1. Änderung“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) getroffen, mit der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses am 27.07.2023 wurde der Vorhabenbezogene Bebauungsplan rechtskräftig.
Ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan und der VEP dürfen sich nicht widersprechen, da ansonsten der Vorhabenbezogene Bebauungsplan unwirksam ist. Dies bedeutet auch, dass jegliche im VEP dargestellten baulichen Anlagen durch Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abgedeckt sind und nicht nur auf den VEP als Bestandteil des Bebauungsplanes abgestellt wird. Dies ist im vorliegenden Fall durch das Fehlen einer Festsetzung zu den Nebenanlagen sowie Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen der Fall.
Um diesen Mangel für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wiesental-Süd, 1. Änderung“ zu beheben, hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2026 die Durchführung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB beschlossen. Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes sollen für die Stellplätze und Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen um eine Fläche für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB ergänzt werden. Die jeweils zulässigen Anlagen werden darüber hinaus durch textliche Festsetzungen beschrieben, so dass der Bebauungsplan keinen Widerspruch zum VEP aufweist.
Der Gemeinderat hat daher am 19.03.2026 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wiesental-Süd, 1. Änderung“ und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan i.d.F. vom 20.07.2023 / 19.03.2026 einschließlich Begründung nebst Anlagen in öffentlicher Sitzung gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens ist beabsichtigt, den Bebauungsplan gem. § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend auf den Zeitpunkt seines ursprünglichen Inkrafttretens (27.07.2023) in Kraft zu setzen.
Das Plangebiet befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes, unmittelbar an der Bundesstraße B 297 (Göppinger Straße) gelegen. Im Süden wird das Plangebiet durch eine bestehende Gewerbebebauung und im Osten durch den Krettenbach begrenzt. Im Nordosten grenzt das Plangebiet wiederum an weitere bestehende Gewerbebetriebe an.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 20.07.2023 / 19.03.2026 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Edeka Marktes mit einer vergrößerten Verkaufsfläche von ca. 1.400 m² geschaffen.
Im Rahmen der erforderlichen Baugenehmigungen hat das Landratsamt als zuständige Baurechtsbehörde die Stellplätze (KFZ und Fahrrad) sowie Nebenanlagen (wie z.B. Einkaufswagenüberdachungen), welche sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befinden, auf Grundlage des § 23 Abs. 5 BauNVO genehmigt. Eine Baugenehmigung auf Grundlage des § 23 Abs. 5 BauNVO ist gemäß Gebührenordnung des Landratsamtes grundsätzlich kostenpflichtig. Gegen diesen Gebührenbescheid wurde durch den Vorhabenträger Widerspruch eingelegt, weshalb der Vorgang durch das Regierungspräsidium Stuttgart geprüft wurde.
Das Regierungspräsidium weist im Rahmen der Prüfung darauf hin, dass sich ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan und der VEP nicht widersprechen dürfen, da ansonsten der Vorhabenbezogene Bebauungsplan unwirksam ist. Dies bedeutet auch, dass jegliche im VEP dargestellten baulichen Anlagen durch Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abgedeckt sind und nicht nur auf den VEP als Bestandteil des Bebauungsplanes abgestellt wird. Dies ist im vorliegenden Fall durch das Fehlen einer Festsetzung zu den Nebenanlagen sowie Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen der Fall.
Aus diesem Grund soll im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes für die Stellplätze und Nebenanlage außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen um eine Fläche für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB ergänzt werden. Die jeweils zulässigen Anlagen werden darüber hinaus durch textliche Festsetzungen beschrieben, so dass der Bebauungsplan keinen Widerspruch zum VEP aufweist.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs.2 BauGB)
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 13.04.2026 bis einschließlich zum 13.05.2026 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Darüber hinaus sind folgende Fachgutachten zum Bebauungsplan verfügbar:
- Artenschutzrechtliche Voruntersuchung
- Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Staufer Aktiv-Marktes in Wäschenbeuren
- Baugrund und Gründungsgutachten
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde unter www.waeschenbeuren.de sowie unter www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse info@waeschenbeuren.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07172 92655-0 zu vereinbaren.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Wäschenbeuren, Manfred-Wörner-Platz 1, 73116 Wäschenbeuren zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Wäschenbeuren, den 09.04.2026
Gez.
Hagenlocher
Bürgermeister
ARTENSCHUTZ-VORUNTERSUCHUNG (PDF-Dokument, 2,72 MB, 08.04.2026)
BEGRÜNDUNG (PDF-Dokument, 215,51 KB, 08.04.2026)
ZEICHNERISCHER TEIL (Teil A) (PDF-Dokument, 319,13 KB, 08.04.2026)
TEXTTEIL (Teil B) (PDF-Dokument, 284,19 KB, 08.04.2026)
BERÜCKSICHTIGUNG DER UMWELTBELANGE (PDF-Dokument, 595,64 KB, 08.04.2026)
VORHABEN- UND ERSCHLIEßUNGSPLAN (PDF-Dokument, 4,83 MB, 08.04.2026)



