Streuobstförderungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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87509 Immenstadt
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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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Erhalt und Förderung des örtlichen Streuobstbestandes

Seit über 100 Jahren prägen Streuobstwiesen das Landschaftsbild unserer Gemeinde. Um den Bestand zu erhalten, unterstützt die Gemeinde den Erhalt und die Pflege von Streuobstbäumen auf dem Gemeindegebiet mit verschiedenen Programmen und Aktionen, die wir Ihnen nachstehend gerne kurz erläutern möchten.

Kommunales Obstbaumpflegeprogramm
Bereits seit einigen Jahrzehnten fördert die Gemeinde Wäschenbeuren die Pflege der örtlichen Streuobstflächen. Zum Erhalt der Streuobstbäume gewährt die Gemeinde an die Eigentümer einen Pflegezuschuss für die erschwerten Mähbedingungen. Dieser beträgt pro Streuobstbaum und Jahr 4,00 Euro. Die zu fördernden Bäume müssen sich dazu im Außenbereich befinden, frei stehen und dürfen kein Teil eines Hausgartens oder einer Obstplantage sein und außerdem nicht gespritzt werden. In den vergangenen Jahren nahmen viele Obstbaumbesitzer dieses Angebot wahr und stellten einen Förderantrag. Für 2022 hat die Gemeinde insgesamt einen Pflegezuschuss für erschwerte Mähbedingungen i.H.v. 7.944 € gezahlt. Zahlreiche Rückmeldungen sind von 60 Streuobstwiesenbesitzerinnen und -besitzern eingegangen, die die Erschwerniszulage für 1.986 Bäume beantragten.

Streuobstförderung des Landes
Durch das Streuobstförderungsprogramm des Landes wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen gefördert und somit ein wichtiger Beitrag zum Erhalt unserer ländlichen Kulturlandschaft geleistet. Teilnehmende Baumbesitzer erhielten in den letzten Jahren gemäß der ausgearbeiteten Konzeption 15 Euro für den fachgerechten Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in weiträumigem Abstand stehender Streuobstbäume in allen Entwicklungsstadien mit einer Stammhöhe von in der Regel mindestens 1,40 m im Außenbereich bzw. in der freien Landschaft. Mit dem ersten Sammelantrag für 2015-2020 konnte die Gemeinde für 30 Eigentümer mit insgesamt 836 Bäumen einen Förderbetrag von rund 5.000 € pro Schnittjahr im Fördertopf des Landes sichern. Auch für die zweite Förderperiode bis 2025 bringt sich die Gemeinde als Sammelantragstellerin ein.

Streuobstförderung Land – Schnittsaison 2023/2024

Damit bei einer positiven Haushaltsbewilligung des Landes ein Anspruch auf voraussichtlich 15,00 Euro pro geschnittenen Baum besteht, müssen die angemeldeten Schnittmaßnahmen durchführt werden und bis zum 15.03.2024 bei der Gemeinde gemeldet werden. Alle Teilnehmer wurden über ein Anschreiben entsprechend informiert und um Rückmeldung gebeten. Bitte beachten Sie für den Schnitt der Bäume (PDF-Datei) auch die fachlichen Hinweise (PDF-Datei) sowie die Fördervoraussetzungen. Für Fragen können Sie sich gerne an Frau Mayer (Tel: Telefonnummer: 07172/92655-33, E-Mail: b.mayer(@)waeschenbeuren.de) wenden.

Hochstammpflanzaktion
Als Ergänzung zu obigen Förderungen unterstützt die Gemeinde Wäschenbeuren im die Neupflanzung von Hochstämmen. Diese Aktion wird in einem Rhythmus von ca. 3-4 Jahren angeboten. Gegen einen geringen Unkostenbeitrag können neu zu pflanzende Hochstämme bei der Gemeinde bestellt werden. Dabei werden verschiedene Apfel-, Birnen-, Zwetschgen-, Kirsch-, Mirabellen- und Walnussbäume angeboten. 2020 und 2022 betrug die Eigenbeteiligung 10,00 € - 15,00 € pro Baum. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 105 Bäume bestellt und mit einem durchschnittlichen Betrag von 29,00 € pro Baum von Seiten der Gemeinde gefördert.