Erhalt und Förderung des örtlichen Streuobstbestandes
Seit über 100 Jahren prägen Streuobstwiesen das Landschaftsbild unserer Gemeinde. Um den Bestand zu erhalten, unterstützt die Gemeinde den Erhalt und die Pflege von Streuobstbäumen auf dem Gemeindegebiet mit verschiedenen Programmen und Aktionen, die wir Ihnen nachstehend gerne kurz erläutern möchten.
Kommunales Obstbaumpflegeprogramm
Bereits seit einigen Jahrzehnten fördert die Gemeinde Wäschenbeuren die Pflege der örtlichen Streuobstflächen. Zum Erhalt der Streuobstbäume gewährt die Gemeinde an die Eigentümer einen Pflegezuschuss für die erschwerten Mähbedingungen. Dieser beträgt pro Streuobstbaum und Jahr 4,00 Euro. Die zu fördernden Bäume müssen sich dazu im Außenbereich befinden, frei stehen und dürfen kein Teil eines Hausgartens oder einer Obstplantage sein und außerdem nicht gespritzt werden. In den vergangenen Jahren nahmen viele Obstbaumbesitzer dieses Angebot wahr und stellten einen Förderantrag. Für 2023 hat die Gemeinde insgesamt einen Pflegezuschuss für erschwerte Mähbedingungen i.H.v. 8.452 € gezahlt. Zahlreiche Rückmeldungen sind von 62 Streuobstwiesenbesitzerinnen und -besitzern eingegangen, die die Erschwerniszulage für 2.114 Bäume beantragten.
Streuobstförderung des Landes
Durch das Streuobstförderungsprogramm des Landes wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen gefördert und somit ein wichtiger Beitrag zum Erhalt unserer ländlichen Kulturlandschaft geleistet. Teilnehmende Baumbesitzer erhielten in den letzten Jahren gemäß der ausgearbeiteten Konzeption 15 Euro für den fachgerechten Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in weiträumigem Abstand stehender Streuobstbäume in allen Entwicklungsstadien mit einer Stammhöhe von in der Regel mindestens 1,40 m im Außenbereich bzw. in der freien Landschaft. Mit dem ersten Sammelantrag für 2015-2020 konnte die Gemeinde für 30 Eigentümer mit insgesamt 836 Bäumen einen Förderbetrag von rund 5.000 € pro Schnittjahr im Fördertopf des Landes sichern. Auch für die zweite Förderperiode bis 2025 bringt sich die Gemeinde als Sammelantragstellerin ein.
Streuobstförderung Land – Schnittsaison 2023/2024
Damit bei einer positiven Haushaltsbewilligung des Landes ein Anspruch auf voraussichtlich 15,00 Euro pro geschnittenen Baum besteht, müssen die angemeldeten Schnittmaßnahmen durchführt werden und bis zum 15.03.2024 bei der Gemeinde gemeldet werden. Alle Teilnehmer wurden über ein Anschreiben entsprechend informiert und um Rückmeldung gebeten. Bitte beachten Sie für den Schnitt der Bäume (PDF-Datei) auch die fachlichen Hinweise (PDF-Datei) sowie die Fördervoraussetzungen. Für Fragen können Sie sich gerne an Frau Mayer (Tel: Telefonnummer: 07172/92655-33, E-Mail: b.mayer(@)waeschenbeuren.de) wenden.
Hochstammpflanzaktion
Als Ergänzung zu obigen Förderungen unterstützt die Gemeinde Wäschenbeuren im die Neupflanzung von Hochstämmen. Diese Aktion wird in einem Rhythmus von ca. 3-4 Jahren angeboten. Gegen einen geringen Unkostenbeitrag können neu zu pflanzende Hochstämme bei der Gemeinde bestellt werden. Dabei werden verschiedene Apfel-, Birnen-, Zwetschgen-, Kirsch-, Mirabellen- und Walnussbäume angeboten. 2024betrug die Eigenbeteiligung 18,00 € - 23,00 € pro Baum.