Sie haben etwas verloren?
Fundsache abgeben oder nachfragen
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen 6 Monate lang aufzubewahren.
Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Zuständige Stelle
das Fundbüro im Bürgerbüro
Verfahrensablauf
Sie haben einen Gegenstand gefunden:
Sie müssen einen Fund, dessen Wert 10,00€ übersteigt, der zuständigen Behörde gegenüber (formlos) anzeigen. Im Fundbüro wird einen Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personlien festgehalten.
Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb von 6 Monaten, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wenn Sie den Gegenstand nich möchten oder wenn Sie ihn in öffentlichen Gebäuden oder kommunalen Verkehrsmitteln gefunden haben, wird die Gemeinde Eigentümer der Sache.
Fristen
Der Finder muss den Fund unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, anzeigen.
Hinweis
Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 967 Ablieferungspflicht
- § 971 Finderlohn
- § 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt
Im folgenden erhalten Sie eine Übersicht der zuletzt abgegebenen Fundsachen (Stand 20.11.2025). Die Fundsachen sind nach dem Zeitpunkt der Abgabe geordnet. Je weiter unten, desto älter.
- Regenschirm
- Sitzerhöhung
- Schlüssel
- Armreif
- Brillen
- Smartwatch
- I Phone - gefunden in der Schulstraße
- Herrenarmbanduhr
Tagesaktuelle Auskunft erhalten Sie beim Bürgerbüro. Die Fundsachen können im Rathaus, Zimmer E03 während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

