Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung
am 25.04.2024
Bemerkung: Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
TOP 1 Gemeindemietwohnprojekt Heubeundstr. 19+21 – Vergaben
Mit Fortschreitung des Bauvorhabens sind die Flachdachbedeckungsausführung, der Fassadengestaltung und der Bodenbelagsarbeiten vom Gemeinderat festzulegen.
TOP 1.1Festlegung der Flachdachbedeckungsausführung
Herr Fritz vom Büro fai architekten welz+partner stellt im Rahmen einer Präsentation die verschiedenen Möglichkeiten mit Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile und Kostenvergleich zur Entscheidung vor. Nach einer Beratung beschließt der Gemeinderat mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung die Teilbegrünung der Randbereiche zwischen Attika und Photovoltaikmodule auf den Hauptdächern sowie auf den sonstigen Balkon- und Vordachflächen mit einer extensive Dachbegrünung.
TOP 1.2 Festlegung der Fassadengestaltung
Herr Welz und Herr Fritz vom Büro fai architekten welz+partner stellen im Rahmen einer Präsentation und anhand von Mustern einen Gestaltungsvorschlag für die Fassaden der beiden Häuser zur Entscheidung vor. Nach einer kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig die vorgeschlagene Konzeption im Zusammenhang der optischen Ausführung (zweierlei Putzstruktur sowie Farbgebung). Das Planungsbüro wird beauftragt 2 Musterbetonungen als Auswahl am Gerüst des kleinen Gebäudes zu installieren, so dass eine Bemusterung Vorort erfolgen kann.
TOP 1.3 Materialkonzept Bodenbelagsarbeiten
Herr Welz und Herr Fritz vom Büro fai architekten welz+partner stellen im Rahmen einer Präsentation und anhand von Mustern einen Vorschlag für die vorgesehenen Vinyl- und Fliesenbeläge zur Entscheidung vor. Nach einer kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig die Materialkonzeption wie vorgestellt.
TOP 2 Einbringung des Haushaltsplans 2024
Die Berichterstattung erfolgt im vorderen Teil der des Mitteilungsblattes.
TOP 3 Baugesuche
TOP 3.1 Bauvorhaben: Dachgeschossausbau, Errichtung von 2 Dachgauben und Anlage eines Stellplatzes, Brühlstraße, Flst. 1474/4 und 1474/5, Wäschenbeuren
Der Bauherr plant einen Dachgeschossausbau, die Errichtung von 2 Dachgauben und die Anlage eines Stellplatzes. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Ortsbauplans. Da es sich hierbei um keinen qualifizierten Bebauungsplan handelt, richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Hiernach ist ein Bauvorhaben u. a. zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Im nördlichen Teil überschreitet die geplante Gaube die Baulinie minimal, höchstens jedoch um 0,5 m. Dem Vorhaben des Dachgeschossausbaus, der Errichtung von 2 Dachgauben und der Anlage eines Stellplatzes, Brühlstraße, Flst. 1474/4 und 1474/5 wird einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB erteilt.
TOP 3.2 Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Kolpingstraße, Flst. 214/1, Wäschenbeuren
Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Innere Ökling II“. Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab: Abgrabungen über 70 cm, Dachvorsprung traufseitig, Dachform Garage. Gemäß Bebauungsplan sind Abgrabungen nur bis 70 cm Höhenunterschied gegenüber dem vorhandenen Gelände zulässig. Die geplante Abgrabung an der südlichen Grenze beträgt ca. 1,00 m. Somit würden 30 cm mehr abgegraben werden. Gemäß Bebauungsplan müssen Dachvorsprünge traufseitig mindestens 0,30 m aufweisen. Das Dach ist ohne traufseitigen Dachvorsprung geplant. Somit gäbe es eine Unterschreitung von 0,30 m. Gemäß Bebauungsplan sind Garagen und überdachte Stellplätze unter das Hauptdach einzubeziehen oder mit Dächern zu versehen, die dem Hauptdach entsprechen. Überdachte Stellplätze können auch mit Flachdach versehen werden. Die Dachform der zwei Garagen sind als Flachdach geplant. Das Hauptdach entspricht einem Satteldach. Somit ist das Flachdach der Garagen nicht unter das Hauptdach miteinbezogen. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Dem Vorhaben dürfen ferner keine nachbarlichen Interessen und keine öffentlichen Bedenken entgegenstehen. Dem Vorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Kolpingstraße, Flst. 214/1 wird einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB erteilt. Angeregt wird, die Gargendächer mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen.
TOP 3.3 Bauvorhaben: Umbau und Errichtung einer Dachgaube, Ziegelhütte, Flst. 1628, Wäschenbeuren
Der Bauherr plant den Umbau und die Errichtung einer Dachgaube. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Dem Vorhaben Umbau und Errichtung einer Dachgaube, Flst. 1628 wird einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB erteilt.
TOP 4 Erweiterung der Urnenerdgräber auf dem Friedhof Wäschenbeuren
Die Friedhofskultur unterliegt einem stetigen Wandel. War in der Vergangenheit die Bestattung in Erdgräbern allgemein die Regel, wird diese nun seit einigen Jahren verstärkt durch Urnenbeisetzungen abgelöst. Diese Tendenz ist auch in Wäschenbeuren erkennbar.Auf dem Friedhof in Wäschenbeuren stehen hierfür Bestattungsmöglichkeiten im Lindenhain, der Urnenstelenwand sowie in Urnenerdgräbern zur Auswahl. Aktuell sind die Urnenstelen jedoch vollständig belegt und auch die Urnenerdgräber gehen mit noch fünf freien Grabstellen ihrer Kapazitätsgrenze entgegen. Auch wenn in den Folgejahren durch Ablauf der Nutzungszeit sich wieder Belegungsmöglichkeiten ergeben, ist zur Deckung des Bedarfs eine Erweiterung der Erdgräber erforderlich. Zur Umsetzung der Maßnahme wurde mit dem Planungsbüro Fischer + Partner aus Reichenbach/Fils Kontakt aufgenommen, mit dem die Gemeinde die letzte Maßnahme Lindenhain auf den Friedhof erfolgreich umgesetzt hat. Anbieten würde sich hierfür der nördliche Bereich, angrenzend an das bestehende Urnenerdgrabfeld D. Damit könnte das bestehende Erdgrabfeld harmonisch weitergeführt werden. Dies stellt lt. Planungsbüro Fischer + Partner auch im Hinblick auf eine neue Friedhofskonzeption eine sinnvolle Lösung dar. Die Fa. Fischer + Partner bietet an auf Stundenbasis dieses kleine Projekt bei Planung, Ausschreibung und Umsetzung zu begleiten mit einer Kostenobergrenze bei Höhe von 5.355 € brutto inkl. Nebenkosten. Grundlage für die ermittelte Obergrenze bildet die HOAI Standardhonorarzone IV unten bei einer Bausumme in Höhe von 20.000 € netto und 5 % Nebenkosten unter Berücksichtigung eines Abgebots von 700 € netto für die Leistungsphasen 1, 3 und 5-8. Nach einer kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Urnenerdgräber im beschriebenen Umfang zu erweitern. 2. Das Planungsbüro Fischer + Partner aus 73262 Reichenbach/Fils wird auf Stundenbasis mit einer Kostenobergrenze von 5.355 € brutto für die Maßnahme beauftragt.
TOP 5 Antrag zur Förderung von Demokratie in Wäschenbeuren - Beratung über den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Mit Antrag vom 22.02.2024 wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, ein Budget in Höhe von 5.000 € zur Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Demokratie und Extremismusprävention in Wäschenbeuren in den Haushalt aufzunehmen. Finanziert sollen damit gem. Antrag folgende Maßnahmen: die Organisation von Informationsveranstaltungen und Workshops, die Einrichtung eines Beratungsangebots, die Fortführung von Veranstaltungen zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls, die Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierungskampagnen. Eine wehrhafte Demokratie gegen extremistische Einflüsse ist ein wichtiges Gut zur Verteidigung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. In Wäschenbeuren selbst, so der Eindruck der Verwaltung, werden die demokratischen Regeln gelebt, sei es im Gemeinderat oder auch bei Vereinen und sonstigen Institutionen.
Im Gremium besteht Einigkeit darüber, dass die Organisation nicht durch die Verwaltung erfolgen solle. Um dem neuen Gemeinderat Spielräume in diesem Bereich zu ermöglichen, wurde vorsorglich mit 11 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme ein Betrag von 5.000 € in den Haushalt 2024 aufgenommen.
TOP 8 (verschoben in den öffentlichen Teil)
Auf die Berichterstattung im vorderen Teil des Mitteilungsblattes wird verwiesen.
Weitere Punkte betrafen folgende Themen:
- EU- und Kommunalwahlen 2024 – Erinnerung an die Karenzzeit – In der Oktobersitzung 2023 des Gemeinderats wurde über eine sechswöchige Karenzzeit vor der EU- und Kommunalwahlen entschieden. In dieser Zeit wird von den Fraktionen gänzlich auf Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt sowie um Vermietung und demnach die Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten an politische Parteien, Wählervereinigungen oder ähnlichen Gruppierungen verzichtet. Die Karenzzeit beginnt ab dem 28.04.2024.
Hinweis: Es handelt sich um einen Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung.