Ukraine-Hilfe –
Ankommen im Landkreis Göppingen
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
der folgende Text wurde uns vom Landratsamt zur Verfügung gestellt:
Herzlich Willkommen
Das sollten Sie möglichst schnell erledigen
Wenn Sie hier ankommen, müssen Sie sich zeitnah registrieren. Entweder in einer der vier Erstaufnahmeeinrichtungen oder bei einer der Ausländerbehörden. Dort erhalten Sie einen Ankunftsnachweis oder eine Anlaufbescheinigung. Außerdem können Sie bei den Ausländerbehörden direkt einen Antrag auf Aufenthalt nach §24 AufenthG stellen. Sie müssen keinen Asylantrag stellen.
Mit dem Ankunftsnachweis oder der Anlaufbescheinigung können Sie beim Landratsamt, Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen einen Antrag auf Asylbewerberleistungen stellen.
Wichtige Fragen
Kann ich zum Arzt?
Im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung. Sie können beispielsweise im Krankheitsfall zum Arzt gehen, Schutzimpfungen erhalten und bekommen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.
Woher bekomme ich Geld?
Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt haben, erhalten Sie monatlich vom Landratsamt Geld. Solange Sie kein Konto haben, wird Ihnen das Geld bar ausgezahlt.
Wo kann ich wohnen?
1. Sie wohnen bei Verwandten oder Bekannten oder
2. Sie fahren zu einer der genannten Erstaufnahmeeinrichtungen. Hier werden Sie vorübergehend aufgenommen, bis Sie in einen Landkreis weiter geleitet werden oder
3. Sie haben hier im Landkreis Familie, können dort aber nicht wohnen. Dann hilft Ihnen das Landratsamt Göppingen, eine Unterkunft zu finden.
Dazu melden Sie sich bitte unter Telefonnummer: 07161 202-4051 oder schreiben eine Nachricht an aufnahmeamt@lkgp.de
- Nun müssen Sie sich beim Rathaus Ihres Wohnortes anmelden. Hier erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Fragen Sie bitte auch gleich nach Ihrer Steueridentifikationsnummer.
Ich habe noch mehr Fragen?
Das Landratsamt hat eine zentrale Hotline eingerichtet:Telefonnummer: 07161 202-4444
Hier können Sie Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr anrufen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.lkgp.de