Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Fassung vom 28. Februar 1985, zuletzt geändert am 4. Dezember 2009, wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 1 (Entschädigung nach Durchschnittssätzen) Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme
bis zu 2 Stunden 25.00 EUR
von mehr als 2 bis zu 4 Stunden 45,00 EUR
von mehr als 4 bis zu 8 Stunden 60,00 EUR
von mehr als 8 Stunden 75,00 EUR
§ 2
§ 3 (Aufwandsentschädigung) Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung.
Diese wird gezahlt
1. als jährlicher Grundbetrag
(Fraktionsbeitrag) in Höhe von 250,00 EUR
2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 50,00 EUR.
Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt.
§ 2
Die Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Ausgefertigt:
Wäschenbeuren, 31. Januar 2021
Vesenmaier
Bürgermeister