Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Gemeinde Wäschenbeuren
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Corona: Aktuelle Infos

Artikel vom 11.11.2021

Mobile Impfangebote werden ausgeweitet

Am Mittwoch (10.11.2021) hat das Gesundheitsamt keinen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu vermelden. Damit sind innerhalb der letzten Woche (seit 03.11.2021) im Landkreis Göppingen vier Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Es handelt sich um drei Männer und eine Frau. Ein Mann war über 40, einer über 60 und ein Mann über 80 Jahre alt. Die verstorbene Frau war über 80 Jahre alt. Einer der Todesfälle stand im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung.Aktuell wurden in sechs Pflegeeinrichtungen im Landkreis insgesamt 44 Bewohner*innen und Pflegekräfte positiv getestet. Dem Gesundheitsamt werden jetzt vermehrt Erkrankungsfälle bei Personen gemeldet, die vor mehr als sechs Monaten eine Corona-Grundimmunisierung erhalten haben. Es empfiehlt deshalb insbesondere älteren Personen und Pflegeheimbewohner*innen die dritte Impfung. Durch die sogenannte Booster-Impfung wird der Antikörperspiegel wieder deutlich angehoben und der Schutz vor schweren Krankheitsverläufen oder gar dem Tod erneuert. An 21 Schulen im Landkreis wurden bei insgesamt 53 Lehrer*innen und Schüler*innen Coronaviren nachgewiesen. In drei Kindertagesstätten wurden fünf Kinder und Erzieher*innen positiv getestet. Die ALB FILS KLINIKEN informieren, dass in der Klinik am Eichert aktuell 21 der insgesamt 24 betriebenen Intensivbetten belegt sind. Sechs der 21 Intensivpatienten haben eine COVID-19-Infektion, wovon 90% nicht geimpft sind. In der Helfensteinklinik sind sechs von acht Intensivbetten belegt, eines davon mit einem COVID-Patienten. Auch in diesem Zusammenhang weisen die ALB FILS KLINIKEN und das Gesundheitsamt erneut darauf hin, dass eine Impfung gegen das Coronavirus ein essentieller Baustein der Pandemiebekämpfung ist und effektiv vor einem schweren COVID-Krankheitsverlauf oder einem Krankenhausaufenthalt schützt. Stand 07.11.2021 sind 63,5 % der Menschen im Landkreis Göppingen mindestens einmal geimpft. 62,3 % haben den vollständigen Impfschutz. Angesichts drastisch steigender Infektionszahlen und der massiven Belastung in den ALB FILS KLINIKEN ist die Impfquote jedoch bei Weitem nicht ausreichend. Neben den Impfangeboten in den Hausarztpraxen werden deshalb verstärkt auch wieder mobile Impfaktionen vor Ort durchgeführt. Die Angebote, die von den Städten und Gemeinden gemeinsam mit den Mobilen Impfteams aus Ulm organisiert werden, werden zeitnah vor dem Termin auf der zentralen Internetplattform des Landes https://www.dranbleiben-bw.de/#impfmöglichkeiten veröffentlicht. Hier sind auch die Impfaktionen aus den anderen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg aufgeführt. Parallel hierzu führt die Kreisärzteschaft montags und mittwochs (von 17:00 bis 18:00 Uhr) in der Abstrichstelle in Eislingen sowie am Wochenende in der Helfenstein-Klinik in Geislingen (samstags und sonntags von 8 – 16 Uhr) Impfungen durch. Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Mittwoch, 10.11.2021, im Landkreis Göppingen139 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden damit seit Beginn der Pandemie 17.340 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Landkreis Göppingen nach Angaben des Landesgesundheitsamtes aktuell bei 282,9, in ganz Baden-Württemberg bei 296,9. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Land Baden-Württemberg beträgt 5,1 (Stand 09.11.2021, 16 Uhr). Seit Mittwoch, 03.11.2021, gelten in Baden-Württemberg die Vorgaben der Corona-Warnstufe. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass seit Freitag, 05.11.2021, die positiv Getesteten in Baden-Württemberg nicht mehr regulär durch die Gesundheitsämter kontaktiert werden. Auch ohne vorherige Kontaktaufnahme gelten die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Quarantäne für positiv Getestete und deren Haushaltsangehörige bzw. enge Kontaktpersonen. Die Information der Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen muss durch die positiv Getesteten selbst erfolgen. Die Einhaltung der Quarantänen wird weiterhin durch die Ortspolizeibehörden überwacht. Die Vorgaben zur Absonderung ergeben sich aus der Corona-Verordnung Absonderung. Eine übersichtliche Zusammenstellung über die aktuell gültigen Regelungen kann auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg eingesehen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211028_Auf_einen_Blick_DE_01.pdf. Außerdem können Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Corona-Verordnung in den FAQs des Landes Baden-Württemberg gefunden werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/.AnsprechpartnerinClarissa WeberPersönliche Referentin und PressestelleE-Mail: pressestelle(@)lkgp.de Homepage: www.landkreis-goeppingen.de