Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Corona: Aktuelle Infos

Artikel vom 25.11.2021

Landratsamt Göppingen

Das Corona-Infektionsgeschehen breitet sich im Landkreis immer weiter aus. In den Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises gibt es aktuell viele Corona-Infektionen. Es ergibt sich stündlich eine neue Lage und ständig werden positive Befunde gemeldet. Insbesondere in den Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis ist das Coronavirus inzwischen sehr weit verbreitet.

Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Mittwoch, 24.11.2021, im Landkreis Göppingen 353 neue Corona-Fälle. Damit sind seit Beginn der Pandemie 20.028 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Landkreis Göppingen nach Angaben des Landesgesundheitsamtes aktuell bei 431,3, in ganz Baden-Württemberg bei 470,0. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Land Baden-Württemberg beträgt 6,3 (Stand 23.11.2021, 16 Uhr). Am 24.11.2021 wurden um 12 Uhr bereits 517 Patient*innen auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg behandelt.

Für den Landkreis Göppingen hat das Gesundheitsamt am Mittwoch (24.11.2021) drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu vermelden. Damit sind innerhalb der letzten Woche (seit 17.11.2021) im Landkreis vier Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Es handelt sich um drei Frauen und einen Mann. Von den drei Frauen war eine Frau über 60, eine über 70 und eine über 90 Jahre alt. Bei dem verstorbenen Mann handelt es sich um einen über 70-Jährigen. Drei der vier Todesfälle stehen im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung.

Aufgrund der dramatischen Lage werden alle Bürgerinnen und Bürger, denen es aus medizinischer Sicht möglich ist, aufgefordert, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ab dem 27. November bundesweit große Impfaktionen starten. Mit der Aktion “Wir impfen für ihr Leben gern” möchte die niedergelassene Ärzteschaft die aktuelle Impfkampagne mit einem zentralen Impftag bzw. einer Impfwoche unterstützen. Informationen zur Impfung und einen Überblick dazu, welche Praxen an der Aktion teilnehmen gibt es auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/coronaimpfung+und+mobile+impfteams.html. Darüber hinaus informiert die Kassenärztliche Vereinigung über die Aktion auf https://www.kvbawue.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-pressemitteilungen/news-artikel/news/wir-impfen-fuer-ihr-leben-gern/. Beispielsweise findet am Standort des Sanitätshauses Weinmann an den kommenden beiden Wochenenden eine große Booster-Impfaktion statt. Die Impfungen können ausschließlich nach Voranmeldung unter https://www.hausaerzte-am-spritzenhaus.de/impfung/ stattfinden. Neben Booster-Impfungen können auch Erstimpfungen vorgenommen werden, wobei der Termin zur zweiten Impfung eigeninitiativ organisiert werden muss.

Die Wahrscheinlichkeit, schwer an COVID-19 zu erkranken, ist bei den vollständig gegen COVID-19 geimpften Personen um etwa 90% geringer als bei den nicht geimpften Personen und die Impfung schützt effektiv vor einer Krankenhausbehandlung. Allerdings können auch geimpfte Personen, ohne zu erkranken, das Virus in sich tragen und weiterverbreiten. Das Gesundheitsamt weist deshalb darauf hin, dass unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus die Hygienevorgaben von allen Personen eingehalten werden müssen. Dies ist zwingend notwendig, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus bestmöglichst zu verhindern und die vierte Welle bewältigen zu können.

Aufgrund der bundesweit schwierigen Lage und der zunehmenden Auslastung bzw. Überlastung im Bereich der medizinischen Versorgung und der Intensivstationen werden am heutigen Mittwoch, 24.11.2021, weitere verschärfte Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gültig. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt ab heute die 2G-Regelung.

Die sogenannte Alarmstufe II gilt in Baden-Württemberg ab einer Belegung von 450 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen oder dem Überschreiten der Hospitalisierungsinzidenz von 6. Beide Schwellenwerte wurden in Baden-Württemberg bereits überschritten. Deshalb gelten ab heute zusätzlich in einigen Bereichen 2G+-Regelungen, beispielsweise bei Theater- oder Konzertveranstaltungen, in Diskotheken und bei den meisten körpernahen Dienstleistungen.

Zusätzlich gelten in Kreisen, die während der gültigen Alarmstufe II die 7-Tage-Inzidenz von 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten haben, weitere Einschränkungen. So gilt in diesem Fall im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, die 2G-Regelung und es gelten erneut Ausgangsbeschränkungen für Nicht-Genesene und Nicht-Geimpfte zwischen 21 Uhr und 5 Uhr am Folgetag. Das Gesundheitsamt rechnet damit, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen die Schwelle von 500 im Laufe dieser Woche überschreiten wird.

Alle Details zu den ab heute gültigen Vorgaben in Baden-Württemberg können auf der Homepage des Landes eingesehen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/verschaerfung-der-corona-verordnung-zum-24-november-2021/

Eine übersichtliche Zusammenfassung der gültigen Regelungen gibt es unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf. Außerdem können Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Corona-Verordnung in den FAQs des Landes Baden-Württemberg gefunden werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/.

  

Ansprechpartnerin

Clarissa Weber

Persönliche Referentin und Pressestelle

E-Mail: pressestelle(@)lkgp.de

Homepage: www.landkreis-goeppingen.de