Schutz vor der Vogelgrippe - Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
Landratsamt
Seit Oktober wird die Vogelgrippe, auch Aviäre Influenza (AI) oder Geflügelpest genannt, wieder vermehrt bei Wildvögeln festgestellt. Außerdem hat es bereits mehrere Seuchenausbrüche in Geflügelhaltungen gegeben. Während sich das Seuchengeschehen zunächst vor allem auf Norddeutschland konzentrierte, hat die AI nun auch Baden-Württemberg erreicht, nachdem am 19.11.2021 das Virus bei vier verendeten Schwänen in der Nähe von Donaueschingen festgestellt wurde. Das Risiko einer weiteren Ausbreitung von AI bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als hoch eingestuft. Ein Eintrag der AI in Geflügelhaltungen hätte umfassende staatliche Bekämpfungsmaßnahmen wie Bestandstötung, Verbringungsverbote und Beschränkungen der Eier- und Geflügelvermarktung zur Folge.
Das Veterinäramt Göppingen ruft daher alle Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis dringend dazu auf, ihre Tiere bestmöglich vor einem Seucheneintrag in ihre Tierbestände zu schützen. Hierzu sind die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Hygieneregeln in den Haltungen strikt einzuhalten und, wenn nötig, zu verbessern. Insbesondere folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden empfohlen:
- Vermeiden Sie direkten oder indirekten Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln.
- Betreten Sie die Haltungseinrichtung nur mit stallspezifischer Kleidung und stallspezifischem Schuhzeug.
- Waschen Sie sich die Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Füttern Sie das Geflügel im Stall und tränken Sie es nur mit Leitungswasser.
- Halten Sie betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fern.
Weitere Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen erhalten Sie u. a. auf der Homepage des FLI: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
In Abhängigkeit vom weiteren Seuchengeschehen kann auch eine Aufstallung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), angeordnet werden. In diesem Fall kann auch Geflügel, das in übergitterten oder übernetzten Volieren gehalten wird, als aufgestallt angesehen werden, wenn die Netze oder Gitter als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen. Das Veterinäramt Göppingen empfiehlt den Betroffenen daher ihre Haltungen bereits jetzt dahingehend zu überprüfen.
Falls die Aufstallung des Geflügels angeordnet werden sollte, kann das Veterinäramt im Einzelfall eine Ausnahme davon genehmigen, u. a. wenn sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise weitestgehend vermieden wird und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Bei Fragen hierzu können Sie sich gern an das Veterinäramt Göppingen wenden.
Landratsamt Göppingen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Pappelallee 10
73037 Göppingen
E-Mail: veterinaeramt(@)lkgp.de
Tel.-Nr.: 07161-2025401