Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Qualitätsoffensive Stauferschule -

Artikel vom 29.09.2021

Aufstockung der Schulsozialarbeit und Einrichtung einer Leitungsfunktion für das kommunale Ganztagesbetreuungsangebot

Die Pandemie hat insbesondere im Schulbereich aufgrund von Schulschließungen, Homescooling und Wechselunterricht enorme Belastungen für Kinder Eltern und Lehrkräfte mit sich gebracht. Die Auswirkungen der langen Schulschließungen werden auch im neuen Schuljahr noch deutlich nachwirken. Spannungen in Familien aufgrund der vielfältigen pandemiebedingten Auswirkungen werden auch in den Schulalltag mitgetragen und führen zu einem erhöhten Beratungs- und Schulsozialarbeitsbedarf an der Stauferschule. Das bisherige Schulsozialarbeitskontingent von 4 Wochenstunden kann diesen Bedarf nicht mehr abdecken. Eine weitere große Herausforderung stellt die Weiterentwicklung des kommunalen Ganztagesbetreuungsangebots an der Stauferschule, insbesondere im Hinblick auf den sich abzeichnenden Betreuungsanspruch ab dem Schuljahr 2025/2026, dar. Die Stauferschule bietet seit vielen Jahren bereits ein Angebot montags bis donnerstags von 7:30-8:30 Uhr bzw.12:00 – 16:00 Uhr sowie freitags von 7:30 Uhr-8:30 Uhr und 12:00 Uhr – 13:00 Uhr an. Die dargestellten Corona-bedingten Auswirkungen, aber auch gestiegene Anforderungen an das Betreuungsangebot haben zur Folge, dass zur Bewältigung der fachlichen, organisatorischen und sozialen Herausforderungen der verstärkte Fachkrafteinsatz erforderlich wird. Weiter besteht die Notwendigkeit, die Betreuungsangebote in den Schulferien auszubauen, was ohne zusätzlichen Personaleinsatz nicht leistbar ist.Vorgesehen ist, diesen Herausforderungen durch Schaffung einer Vollzeitstelle für Schulsozialarbeit und Ganztagesbetreuung zu begegnen. Die Beschäftigungsumfänge würden sich dabei zu je 50 % auf die beiden Funktionen verteilen. Sinnvoll ist es, diese Kraft in ein organisatorisches Netzwerk einzubinden, das einen fachlichen Austausch mit anderen Kräften ermöglicht. Anbieten würde es sich daher, die Kooperation mit der Franz von Assisi gGmbH, die bislang die Schulsozialarbeitsstelle ausfüllt, auszubauen. Die Gemeinde hat hierzu bereits Kontakt aufgenommen. Ein Interesse an einer Intensivierung der bisherigen Zusammenarbeit wurde dabei signalisiert. Die Aufstockung der Schulsozialarbeit und Einrichtung einer Leitungsfunktion für das kommunale Ganztagesbetreuungsangebot mit jeweils 50 % würde einen Personalaufwand von ca. 71.000 € p.a. zur Folge haben. Berücksichtigt sind dabei die tatsächlichen Personalaufwendungen zzgl. eines Gemeinkostenzuschlags der Franz-von Assisi gGmbH sowie Fortbildungskosten. Je nach Erfahrungsstufe der eingesetzten Kraft, kann dabei der Aufwand etwas geringer oder höher ausfallen. Für den Anteil der Schulsozialarbeit ist eine Zuwendung in Form einer Festbetragszuwendung vom Land und vom Landkreis Göppingen möglich, die bei 50 % Schulsozialarbeit insgesamt 16.000 € p.a. beträgt, so dass ein kommunaler Eigenanteil von ca. 55.000 € p.a. verbleiben würde.Trotz der enormen Kosten wird von Seiten des Gemeinderats und der Verwaltung die Installation der beschriebenen Stelle befürwortet, um eine Antwort zu den steigenden Herausforderungen an der Schule geben zu können. Das Gremium beauftragte daher in der vergangenen Sitzung die Verwaltung einen/eine Schulsozialarbei-ter/Schulsozialarbeiterin mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % für die Schulsozialarbeit und 50 % für die Ganztagesbetreuung einzustellen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die bereits aufgenommenen Gespräche mit der Franz von Assisi gGmbH weiterzuführen, mit dem Ziel, eine entsprechende Anstellungsvereinbarung mit dem Träger baldmöglichst im Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.Als nächster Schritt werden nun die Vereinbarungsbedingungen mit dem Anstellungsträger ausgelotet. Sobald die vorbereitenden Gespräche über die notwendige Vereinbarung zu einem Abschluss gebracht sind und die Verabschiedung einer Vereinbarung mit der Franz-von Assisi gGmbH getroffen ist, wird die Besetzung der Stelle der nächste Schritt sein. So könnte die neue Fachkraft ihre Arbeit voraussichtlich bereits ab Anfang 2022 aufnehmen.