Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
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Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

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Gemeinde Wäschenbeuren
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Abfallgebührenbescheide 2024 werden ab dem 30. Januar versandt

Artikel vom 24.01.2024

Neue Gutscheine für die Anlieferung von Bauschutt und Altholz enthalten

Ab dem 30.01.2024 erhalten die rund 120.000 Abfallgebührenzahler des Landkreises Göppingen ihre Gebührenbescheide für das Jahr 2024 zusammen mit jeweils einem Bestellschein für die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten. Ebenfalls im Schreiben enthalten ist eine Gutscheinkarte, die vier Einzelgutscheine beinhaltet.

Einer dieser Einzelgutscheine berechtigt – wie in den Vorjahren – zur Abholung von 60 Biobeuteln. Er kann bei den auf der Internetseite, in der AWB-App und im Abfall-ABC veröffentlichten Ausgabestellen eingelöst werden. 

Neu sind die drei Gutscheine für die Anlieferung von Bauschutt und Altholz auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren. Für die Anlieferung von je 20 Litern Bauschutt gibt es zwei Gutscheine, für die Anlieferung von einem Kubikmeter Altholz einen Gutschein. Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen sind dann nur noch mit Gutschein möglich. Bis Ende Februar gilt eine Übergangsfrist. Größere Mengen werden nur noch in den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen gegen Gebühr angenommen.

Im Abfallgebührenbescheid 2024 erfolgt die abschließende „Endabrechnung“ für das Jahr 2023 zusammen mit der Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2024. Wurden im Jahr 2023 mehr Leerungen vorausbezahlt als tatsächlich in Anspruch genommen wurden, erfolgt eine Verrechnung auf die zu entrichtenden Abfallgebühren für das Jahr 2024, unter Berücksichtigung der zehn Mindestleerungen. Wurde der Mülleimer hingegen häufiger zur Leerung bereitgestellt, sind diese Leerungen nachträglich zu entrichten – zusammen mit den Abfallgebühren für das Jahr 2024. Als Beilage zum Abfallgebührenbescheid erhalten alle Haushalte und Arbeitsstätten eine übersichtliche Erläuterung zum Aufbau des Bescheides und zur Berechnung der Gebühren.

Bei der Berechnung der Vorauszahlung der Leerungsgebühren werden die Leerungszahlen des jeweiligen Vorjahres unter Berücksichtigung von zehn Mindestleerungen zugrunde gelegt. Wer also zum Beispiel 20 Leerungen im Jahr 2023 in Anspruch genommen hat, muss im Jahr 2024 auch 20 Leerungen als Vorauszahlung entrichten. Wurden weniger als zehn Leerungen genutzt, sind trotzdem zehn Mindestleerungen für das Jahr 2024 zu entrichten – hier kann unter Umständen die Wahl eines kleineren Mülleimers bei der Reduzierung der Abfallgebühren helfen. Bei Haushalten und Arbeitsstätten, die sich erstmalig an die Abfallentsorgung anschließen und für die daher noch keine Vorjahreswerte vorliegen, werden unabhängig von der Behältergröße (ggf. anteilig) zehn Leerungen als Vorauszahlung im ersten Veranlagungsjahr erhoben.

Um Datenfehler auszuschließen, sollte die auf dem Gebührenbescheid aufgedruckte Behälternummer mit der Nummer seitlich auf dem Behälter (ggf. auf dem Deckel) abgeglichen werden. Falls diese Nummern nicht übereinstimmen, dies bitte schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden.

Auf den Gebührenbescheiden befinden sich auch die neuen Zugangsdaten für das Online-Bürgerportal www.myawb.de. Wer noch kein individuelles Passwort vergeben hat, kann sich mit diesen Zugangsdaten anmelden und ein eigenes Passwort festlegen.

Im Online-Bürgerportal kann man eine Übersicht über die bereits erfolgten Leerungen seiner Restmülltonne abrufen, Sperrmüll- oder Elektrogeräteabholungen bequem digital anmelden oder Reklamationen an den AWB übermitteln. Zudem ist es möglich, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Der AWB empfiehlt, von diesen digitalen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Dadurch werden beispielsweise keine Zahlungstermine versäumt, sodass unnötige Mahngebühren und sonstige Kosten entfallen. Momentan lassen rund ein Drittel aller Gebührenzahler ihre Abfallgebühren von ihrem Konto abbuchen. Durch die Einrichtung des SEPA-Lastschriftmandats wird schließlich auch die Arbeit des AWB erleichtert.

Wer Fragen zum Gebührenbescheid oder bis Ende Februar noch keinen Gebührenbescheid für das Jahr 2024 erhalten hat, sollte sich per E-Mail gebuehren(@)awb-gp.de oder telefonisch unter Telefonnummer: 07161 202-8888 beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden.

Erfahrungsgemäß erreichen den AWB in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sehr viele Anrufe. Hierfür wurde zwar organisatorisch vorgesorgt, Wartezeiten sind aber nicht auszuschließen. Bereits heute bittet der AWB daher um Geduld oder man wartet mit seinem Anruf ein oder zwei Wochen ab bzw. nimmt per E-Mail Kontakt auf.