Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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Notbetreuung in den Kindertagesstätten in der Gemeinde

Artikel vom 22.04.2020
1.   Ausweitung der NotbetreuungDas Land hat mit Pressemitteilung vom 20.04.2020 eine Erweiterung des von der Notbetreuungsmöglichkeit erfassten Personenkreises in den Kindertagesstätten bekanntgegeben.Die bislang vorgesehene Notbetreuung erfasste nur Kinder, deren Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur arbeiten und deren Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Erweitert wird diese ab 27.04.2020 auf Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.Die Betreuung erfolgt weiterhin als Notbetreuung in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte in möglichst kleinen Gruppen unter Einhaltung der in der Coronaverordnung festgelegten Maßstäbe. So ist auch bei der Betreuung ein Mindestabstand von 1,5 m zu allen Personen in der Einrichtung einzuhalten. Unabhängig davon ist eine Betreuung von Kindern ausgeschlossen, wenn diese im Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen und seit dem Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, sowie von Kindern die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.Die Anzahl der Kinder ist aufgrund der Abstandseinschränkungen je Gruppe auf maximal 50 % der Maximalgruppenstärke reduziert, wobei Kinder, deren Eltern in kritischer Infrastruktur arbeiten den Vorrang erhalten.Die vorgegebenen Abstandsvorschriften und Handlungsanleitungen für die Notgruppen werden für Kinder und Erzieherinnen in den Notgruppen eine große Herausforderung darstellen und eine Betreuung ergeben, die nicht mit dem gewohnten Kindergarten- oder Kinderkrippenalltag vor der Corona-Pandemie vergleichbar sein wird. Es wird daher empfohlen, vor einer Inanspruchnahme der Notbetreuungsmöglichkeit Betreuungsalternativen nochmals zu prüfen.Die Anmeldung eines Betreuungsbedarfs (unabhängig ob für die Gemeindeeinrichtungen oder den katholischen Kindergarten) erfolgt über die Gemeindeverwaltung. Herr Steven Hagenlocher steht Ihnen hierzu gerne unter 07172/92655-30 oder per Email unter s.hagenlocher(@)waeschenbeuren.de bei Fragen oder einem konkreten Betreuungsbedarf zur Verfügung. Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist eine Arbeitgeberbescheinigung über die außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplätze und die Unabkömmlichkeit der Erziehungsberechtigten erforderlich. Weiter ist die Bestätigung der Erziehungsberechtigten, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist, notwendig. Der entsprechende Vordruck steht in Kürze auf der Homepage der Gemeinde zum Download zur Verfügung. Alternativ kann er auch direkt über die Gemeindeverwaltung bezogen werden. 2.   Aussetzung des Gebühreneinzugs für Mai 2020Da aktuell noch nicht bekannt ist, wann die Kindergärten und Kinderkrippen wieder den Regelbetrieb aufnehmen können, wird die Einziehung der Betreuungsgebühren für den Monat Mai ausgesetzt. Dies gilt auch für Gebühren für Betreuungsangebote an der Stauferschule. Das Mittagessen für die Stauferschule wird aufgrund der verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten weiter eingezogen. Hier erfolgt eine Abrechnung für die coronabedingten Schließungszeiten zum Ende des Schuljahres. Formular Arbeitgeberbescheinigung (PDF) (PDF-Datei)Antrag auf Notbetreuung (PDF) (PDF-Datei)Eigenbescheinigung (PDF) (PDF-Datei)