Feststellung der Jahresrechnung 2022
durch die Verbandsversammlung
1.
Auf Grund von § 18 GKZ in Verbindung mit § 95b der GemO für Baden-Württemberg stellt die Verbandsversammlung am 23.10.2023 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten (PDF-Datei) fest:
2.
Die Betriebskostenumlagen nach § 12 der Verbandssatzung werden wie folgt festgestellt:
1. Betriebskostenumlage für Verbandssammler in den Gemeinden Birenbach, Börtlingen und Wäschenbeuren bis zur Kläranlage
2. Betriebskostenumlage für Rechenanlage, Geröllfang und Sandfang auf der Kläranlage
3. Betriebskostenumlage für sonstige Einrichtungen der Kläranlage
3.
Die Vermögensumlagen nach § 12 der Verbandssatzung werden wie folgt festgestellt:
1. Vermögensumlage für Verbandssammler in den Gemeinden Birenbach, Börtlingen und Wäschenbeuren bis zur Kläranlage
2. Vermögensumlage für Rechenanlage, Geröllfang und Sandfang auf der Kläranlage
3. Vermögensumlage für sonstige Einrichtungen der Kläranlage
Dies wird hiermit bekannt gegeben.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss 2022 mit Rechenschaftsbericht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich ausgelegt wird. Einsicht kann genommen werden von Freitag, 10.11.2023 bis Dienstag, 21.11.2023 (je einschließlich) während der öffentlichen Dienststunden auf den Rathäusern in Adelberg, Birenbach, Börtlingen und Wäschenbeuren.
Wäschenbeuren, 23.10.2023
gez.
Karl Vesenmaier
Verbandsvorsitzender