Aktuelles: Gemeinde Wäschenbeuren

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87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Artikel vom 02.11.2023

So prüfen Sie den Versicherungsverlauf Ihrer Rente

Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Aber nicht nur: Rentenpunkte gibt es zum Beispiel auch für die Kindererziehung. Damit unterm Strich das herauskommt, was zusteht, braucht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in der Regel noch Informationen. Mit der sogenannten Kontenklärung können Lücken oder Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden. 
 

Wen betrifft die Kontenklärung und warum ist sie so wichtig? 

Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen. Das Versicherungskonto enthält alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind. Dazu gehören neben Beitragszeiten zum Beispiel auch Schul-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten. Nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch und korrekt vor. Mit der Kontenklärung können Versicherte möglichst durchgängig alle rentenrelevanten Stationen nachweisen. 
 

Muss ich die Kontenklärung beantragen oder meldet sich die Rentenversicherung? 

Die Rentenversicherung meldet sich regelmäßig automatisch – das erste Mal, wenn man 43 Jahre alt ist. Ab einem Alter von 55 Jahren wird alle drei Jahre eine Rentenauskunft mit persönlichem Versicherungsverlauf zugeschickt. Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Am einfachsten und schnellsten geht das über die Online-Services auf der DRV-Homepage unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services
 

Gibt es Fristen und wie schnell muss man reagieren? 

Wird man von der Rentenversicherung angeschrieben, sollte man innerhalb von sechs Monaten antworten. Keine Panik allerdings: Wenn man Dinge nachreichen will, kann man das selbstverständlich auch später noch machen. 
 

Welche Zeiten sind bei der Durchsicht des Verlaufs besonders wichtig? 

Am besten geht man chronologisch vor. Arbeitsjahre zählen ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr. Anhand des zugesandten Verlaufs sollte man Zeile für Zeile prüfen, ob alle Monate und Jahre aufgeführt wurden. Gerade von Schule und Studium liegt der DRV nichts vor. Wer keine Nachweise mehr hat, kann beim Landesschulamt oder der Ausbildungsstätte nachfragen. 
Wer Kinder hat, sollte im Rentenverlauf vor allem den Passus »Kindererziehungszeit« im Blick haben und diese Zeit beantragen. Denn sie bringt Punkte. Für drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt ein Elternteil rund einen Rentenpunkt pro Erziehungsjahr gutgeschrieben. Für die ersten zehn Jahre nach der Geburt können außerdem Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. 
Zeiten der Berufsausbildung werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet. Aus diesem Grund sollte man darauf achten, dass diese Zeiten auch im Versicherungsverlauf als berufliche Ausbildung gekennzeichnet sind. 
 

Wo können Lücken entstehen? 

Lücken können in Zeiten entstehen, in denen man sich eine private Auszeit genommen oder während einer selbstständigen Tätigkeit keine Beiträge eingezahlt hat. Diese Zeiten werden für die Rentenberechnung nicht gewertet, da die Höhe der Rente größtenteils von den gezahlten Beiträgen abhängt. Am besten listen Versicherte aber alle Zeiten auf, um sicher zu sein, dass nichts unter den Tisch fällt. 
 

Wo bekomme ich Hilfe? 

Hilfe gibt es bei der kostenlosen Hotline der Rentenversicherung unter Telefonnummer: 0800 1000 48024. Auch Beratungen vor Ort in einem Regionalzentrum oder einer Außenstelle der DRV Baden-Württemberg sind möglich. Anträge auf Kontenklärung nehmen außerdem die Ortsbehörden der Gemeinden auf und leiten diese an die DRV weiter.