Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des erneuten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wiesental-Süd, 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Wäschenbeuren hat am 20.04.2023 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wiesental-Süd, 1. Änderung“ und den erneuten Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diese nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans vom 20.04.2023 maßgebend.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 4a Abs. 3 BauGB)
Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan und die örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung
vom 05.05.2023 bis einschließlich 05.06.2023
im Rathaus Wäschenbeuren, Manfred-Wörner-Platz 1, 73116 Wäschenbeuren zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Darüber hinaus sind folgende Fachgutachten zum Bebauungsplan verfügbar:
- Artenschutzrechtliche Voruntersuchung
- Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Staufer Aktiv-Marktes in Wäschenbeuren
- Baugrund und Gründungsgutachten
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus unter
https://www.waeschenbeuren.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplanaenderungen sowie
http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Wäschenbeuren, den 25.04.2023
Vesenmaier
Bürgermeister