Dienstleistungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Deutschland
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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Dienstleistungen

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Sie soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Leistungen der Eingliederungshilfe können sein:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:

  • Hilfen zum Besuch von Kindertagesstätte oder Schule,
  • Leistungen zur Ausbildung und Weiterbildung für einen Beruf,
  • Leistungen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei anderen Leistungsanbietern oder bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern,
  • Assistenzleistungen,
  • heilpädagogische Leistungen,
  • Leistungen zur Mobilität,
  • Hilfsmittel,
  • Besuchsbeihilfen.

Art:

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Sach-, Geld- oder Dienstleistung gewährt. Grundsätzlich ist dies auch in Form eines Persönlichen Budgets möglich.

Umfang:

Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach dem individuellen Bedarf, der in einem Dialog zwischen dem Menschen mit Behinderung und dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe ermittelt wird.

Voraussetzungen

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit dem zuständigen Sozialamt des Stadt- oder Landkreises, in dem Sie wohnen.

Das Sozialamt berät zu den Leistungen der Eingliederungshilfe und anderer Leistungsträger. Die Unterstützung umfasst unter anderem Hilfe bei der Antragstellung und Hilfe bei der Klärung, wenn weitere Stellen zuständig sind.

In der Regel wird das Sozialamt ein ausführliches Gespräch zur Bedarfsermittlung führen. Hierbei geht es im Ihre Wünsche und Ziele. Zudem wird gemeinsam besprochen, was Sie selbständig können und in welchen Bereichen Sie Unterstützung in Anspruch nehmen wollen bzw. benötigen.

Eventuell ist das Sozialamt nicht für alle beantragten Leistungen bzw. für alle ermittelten Bedarfe zuständig. Daher können gegebenenfalls in einem weiteren Schritt, im Rahmen des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens, weitere Stellen bzw. Dienste, einbezogen werden. Dies kann nur mit Ihrem Einverständnis erfolgen. Ihr Sozialamt berät Sie diesbezüglich. Auch falls zusätzliche Leistungen bei anderen Stellen beantragt werden könnten bzw. müssen. Das Sozialamt bespricht mit Ihnen, wie Sie diesen Antrag stellen können und welche Unterlagen dazu erforderlich sind.

Nach der konkreten Feststellung der Leistungenerstellt das Sozialamt mit Ihnen gemeinsam einen Gesamtplan, der regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre überprüft und fortgeschrieben wird. In dem Gesamtplan sind Ihre Wünsche und Ziele, die konkreten Leistungen, die Stellen, welche die Leistungen erbringen sowie die Leistungsdauer zusammengefasst. Im letzten Schritt erhalten Sie auf dieser Grundlage einen Bescheid hierzu.

Fristen

Bitte nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zum Sozialamt auf. Dort wird man Ihnen sagen, bis wann sie welche Unterlagen einreichen und welche Fristen sie einhalten müssen. In der Regel ist es nicht möglich, Ansprüche rückwirkend geltend zu machen.

Unterlagen

Je nach Einzelfall sind verschiedene Nachweise erforderlich, beispielsweise

  • Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheide, Verdienstbescheinigungen)
  • Nachweise über Ausgaben
  • Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Bausparverträge)
  • ärztliche Gutachten und Unterlagen.

Hinweis: Erkundigen Sie sich schon vor der Antragstellung beim Sozialamt , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

Keine

Bei entsprechendem Einkommen und Vermögen kann, je nachdem um welche Leistung es geht, ein Beitrag zu den Aufwendungen gem. §§ 135 ff SGB IX verlangt werden. Ihr Sozialamt berät Sie hierrüber ebenfalls.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab. Es hilft die Bearbeitung zu beschleunigen, wenn Sie aktuelle Arztberichte über Befunde und Diagnosen, Pflegegutachten, Reha-Berichte oder pädagogische und therapeutische Berichte vorlegen können.

Zuständigkeit

Ihr Sozialamt.

Das ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung (Rathaus)
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.

Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wenn das der Fall ist, wird Ihnen das Landratsamt die zuständige Behörde nennen.

Freigabevermerk

13.06.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg