Dienstleistungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Wäschenbeuren
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Dienstleistungen

Elterngeld beantragen

Sie sind nach der Geburt für Ihr Kind da? Dafür unterbrechen Sie Ihren Beruf oder arbeiten nicht in Vollzeit. Ersetzen Sie einen Teil Ihres entfallenden Einkommens durch Elterngeld.

Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – oder kombinieren Sie beides. Davon profitieren beide Elternteile. Entscheiden Sie, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld möchte. Geben Sie dies für beide Elternteile in Ihrem Antrag an. Sie bekommen Elterngeld rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang.

  • Basiselterngeld bekommen Sie während der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes.
  • ElterngeldPlus bekommen Sie auch noch danach.

Beantragen Sie für besonders früh geborene Kinder zusätzliche Elterngeldmonate. Sie bekommen auch Elterngeld, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. Sie erhalten dann mindestens 300 Euro Basiselterngeld im Monat. Wenn Sie sich für Elterngeld Plus entscheiden, bekommen Sie mindestens 150 Euro monatlich. Dafür beziehen Sie das Elterngeld Plus doppelt so lange.

Voraussetzungen

Sie bekommen Elterngeld unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie wohnen in Deutschland (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt). In Ausnahmefällen bekommen Sie auch Elterngeld, wenn Sie
    • in einem Mitgliedsstaat der EU,
    • in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
    • in der Schweiz wohnen.
  • Sie betreuen und erziehen das Kind selbst und leben zusammen mit ihm in einem Haushalt.
  • Sie arbeiten maximal 32 Stunden in der Woche.

Dies gilt für die Zeit, in der Sie Elterngeld bekommen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Im Jahr vor der Geburt hatten Sie maximal 250.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen.
  • Gemeinsam mit dem anderen Elternteil haben Sie nicht mehr als 300.000 Euro verdient.

Bitte stellen Sie den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes.

Verfahrensablauf

  • Starten Sie den Online-Antrag.
  • Beantworten Sie die Fragen und füllen Sie die Felder aus.
  • Wenn Sie alles angegeben haben, schicken Sie Ihren Online-Antrag ab.
  • Sie finden Ihre persönlichen Unterlagen für den Antrag anschließend im Postfach Ihres Servicekontos. Drucken Sie diese aus. Unterschreiben Sie sie und schicken Sie den unterschriebenen Antrag zusammen an die L-Bank. Denken Sie dabei bitte an weitere Unterlagen, z. B. die Geburtsurkunde. Sie können den Antrag nicht selbst ausdrucken? Dann sendet Ihnen die L-Bank Ihre persönlichen Unterlagen per Post zu.

Auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt, müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben.

Sie können für jeden Elternteil einen separaten Antrag stellen. In diesem Fall muss jeder Elternteil den Antrag des anderen unterschreiben. Die L-Bank prüft Ihren Antrag. Danach schickt sie Ihnen einen persönlichen Bescheid.

Das Elterngeld bekommen Sie zu Beginn jedes Lebensmonats Ihres Kindes, nicht jeden Monatsersten.

Beispiel: Ihr Kind ist am 15. geboren. Die Bundeskasse überweist das Geld also am 15. jedes Monats.

Bis das Geld auf Ihrem Konto ist, vergehen in der Regel 2 bis 3 Werktage.

Mit der ersten Zahlung überweist die Bundeskasse auch zurückliegende Monate.

Sie können den Termin für die Auszahlung nicht ändern. Eine Überweisung als Einmalbetrag ist nicht möglich.

Während Sie Elterngeld bekommen, müssen Sie der L-Bank Folgendes mitteilen:

  • Ihre wöchentliche Arbeitszeit ändert sich.
  • Sie gehen wieder arbeiten. Dies gilt auch für geringfügige oder kurzfristige Tätigkeiten.

Die L-Bank prüft dann Ihren Anspruch auf Elterngeld. Sie klärt, ob Sie zusätzliches Elterngeld oder weniger Elterngeld bekommen. Haben Sie zu viel Elterngeld bekommen, müssen Sie es zurückzahlen.

Fristen

Beantragen Sie das Elterngeld möglichst bald. Rückwirkend erhalten Sie es nur für maximal drei Lebensmonate.

Beispiel: Ihr Kind wurde am 10.08.2022 geboren. Sie beantragen Elterngeld ab der Geburt. Der Antrag ist am 04.12.2022 bei der L-Bank.

  • Lebensmonat: 10.08.2022–09.09.2022: 3. Monat rückwirkend
  • Lebensmonat: 10.09.2022–09.10.2022: 2. Monat rückwirkend
  • Lebensmonat: 10.10.2022–09.11.2022: 1. Monat rückwirkend
  • Lebensmonat: 10.11.2022–09.12.2022: Antragseingang

Achtung: Die L-Bank berechnet die Frist ab dem Tag, an dem der unterschriebene Antrag bei ihr ankommt.

Die L-Bank bearbeitet Ihren Antrag erst, wenn er unterschrieben bei ihr ankommt. Dies gilt auch, wenn Sie ihn online gestellt haben.

Unterlagen

Wenn Sie alle Fragen beantwortet und alle Daten eingegeben haben, erhalten Sie eine Unterlagenliste. Diese Liste passt zu Ihren Angaben. Darin finden Sie alle Unterlagen, die Sie Ihrem unterschriebenen Antrag beilegen müssen. Sie können keine digitalen Unterlagen hochladen. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, können Sie der L-Bank Unterlagen mit einer E-Mail senden.

Kosten

Der Antrag auf Elterngeld ist für Sie kostenlos.

Sonstiges

Die L-Bank berechnet Ihr Einkommen für das Elterngeld. Sie zieht dabei pauschale Beträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie für Sozialabgaben ab.

Sie berechnet das Elterngeld aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.

Folgende Monate mit geringerem Einkommen klammert sie aus diesem 12-Monats-Zeitraum aus:

  • Monate mit Mutterschaftsleistungen
  • Monate, in denen Sie Elterngeld für ein früher geborenes Kind bekommen haben
  • Monate, in denen Ihr Einkommen wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung geringer war
  • Monate, in denen Sie Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben

Die L-Bank berechnet das Elterngeld stattdessen mit weiter zurückliegenden Monaten.

Andere Sozialleistungsträger rechnen Elterngeld auf ihre Leistungen an. Dazu zählen das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe. Haben Sie vor der Geburt Ihres Kindes gearbeitet, erhalten Sie einen Elterngeld-Freibetrag. Der Elterngeld-Freibetrag entspricht Ihrem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt. Er beträgt höchstens 300 Euro. Sie bekommen dann Elterngeld mindestens in Höhe des Freibetrags. Dies gilt auch, wenn Sie gleichzeitig andere Sozialleistungen bekommen.

Steuerliche Behandlung

Das Elterngeld ist steuerfrei, fällt aber unter den Vorbehalt der Progression. Das heißt: In einem ersten Schritt rechnet das Finanzamt es Ihren steuerpflichtigen Einkünften hinzu. Damit berechnet es Ihren Steuersatz. Im zweiten Schritt wendet es diesen Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte – ohne das Elterngeld – an.

Für adoptierte Kinder bekommen Sie Elterngeld ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Verfahren zur Adoption noch nicht abgeschlossen ist, Sie das Kind jedoch mit dem Ziel der Adoption aufgenommen haben. Nach dem 8. Geburtstag des Kindes bekommen Sie für adoptierte Kinder kein Elterngeld mehr.

Hinweis zum Kinderzuschlag:

Wenn Sie im Bezug von Elterngeld stehen und Kindergeld erhalten, besteht eventuell auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag.Ob Sie ggf. Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen und den Antrag direkt online stellen.

Zuständigkeit

Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank)

Freigabevermerk

21.09.2022 Landeskreditbank Baden-Württemberg