Dienstleistungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Dienstleistungen

Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land) beantragen

Leistungsfähige und zuverlässige Energieversorgungsnetze sind Voraussetzung für eine Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Versorgung soll folgenden Anforderungen genügen:

  • sicher
  • preisgünstig
  • verbraucherfreundlich
  • effizient
  • umweltverträglich

Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes muss genehmigt werden. Eine Genehmigung ist für jedes einzelne Netz erforderlich. Die räumliche Abgrenzung wird bei einem Verteilernetz durch das jeweilige Konzessionsgebiet bestimmt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetz ist in Baden-Württemberg gelegen
  • Ausreichende personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Betreibers

Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag stellen, der Angaben zu folgenden Punkten enthält:

  • Gebiet des Energieversorgungsnetzes
  • Handelt es sich um ein Übertragungs- oder Elektrizitätsverteilernetz?
  • Handelt es sich um ein Fernleitungs- oder Gasverteilernetz?
  • Handelt es sich um ein Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern?
  • Anzahl der Hausanschlüsse
  • Anzahl der Anschlüsse an Erzeugungsanlagen
  • Ein- und Ausspeisepunkte
  • Vorsorge zur Beschaffung von Regelenergie und von Energie für Ausgleichsleistungen
  • Maßnahmen zur Behebung von Störungen
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers

Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Fristen

Antrag: rechtzeitig vor der geplanten Aufnahme des Netzbetriebs

Unterlagen

  • Darstellung des eigenen Unternehmens unter Angabe von Beteiligungen
  • Gesellschaftsvertrag (bzw. Satzung) und ggf. Konsortialvertrag
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben:
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug
      • bei eingetragenen Genossenschaften: Genossenschaftsregisterauszug
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Benennung der kaufmännischen und technischen Führungskraft sowie deren Befähigungsnachweis und Lebenslauf
  • Nachweis über die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. bzw. der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (VDE-AR-N 4001 (S 1000) / DVGW-Arbeitsblätter G 1000 und G 1200 bzw. G 1040), ggf. TSM-Bestätigung
  • Betriebsführungsverträge, sofern abgeschlossen
  • Konzessionsvertrag (Wegerechtsvertrag), sofern abgeschlossen
  • Kauf- oder Pachtvertrag über das Netz, sofern abgeschlossen
  • Darstellung des Risikomanagements für den Netzbetrieb (Störungsüberwachung und -behebung)
  • Für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: aktuelle Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Gewinnabführungsverträge und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Kosten

Der Gebührenrahmen beträgt 300 - 50.000 €.

Bearbeitungsdauer

Entscheidung des Ministeriums: innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage vollständiger Antragsunterlagen

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

Das Umweltministerium Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Das Land Baden Württemberg bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Netzbetreibern umfassende Informationen rund um die Energieversorgung in seinem Versorgerportal an. Dort finden Sie allgemeingültige Festlegungen, Leitfäden und Hinweise und können Anträge herunterladen.

Freigabevermerk

16.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg