Dienstleistungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dienstleistungen

Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen

Wenn Sie Personen oder Güter mit einem Fahrzeug (z.B. LKW oder Bus) befördern, in dem ein digitales Kontrollgerät eingebaut ist, müssen Sie eine Fahrerkarte verwenden.

Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen für

  • Fahrzeuge, die Güter befördern und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und
  • Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als neun Personen inklusive steuernde Person zugelassen sind.

Das digitale Kontrollgerät speichert folgende Daten über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr:

  • fahrer- und unternehmensbezogene Daten
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Pausen
  • andere Arbeitszeiten
  • gefahrene Wegstrecken und Geschwindigkeiten

Ist die Speicherkapazität erreicht, werden die ältesten Daten überschrieben.

Die Fahrerkarte ist mit einem Mikrochip ausgestattet und ersetzt die Schaublätter (Fahrtenschreiber).

Der Mikrochip speichert Ihre Identitätsdaten und zusätzlich für mindestens 28 Tage

  • die Lenk- und Ruhezeiten,
  • Pausen,
  • andere Arbeitszeiten,
  • Wegstecken sowie
  • Beginn und Ende eines jeweiligen Arbeitstages.

Ist die Speicherkapazität ausgeschöpft, werden die ältesten Daten überschrieben. Ausser Ihnen darf die Fahrerkarte keine andere Person benutzen. Jeder Fahrer darf nur eine gültige Fahrerkarte haben. Dies kann die Kontrollbehörde über das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (national) oder über TACHOnet (international) überprüfen.

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Vor Ablauf müssen Sie rechtzeitig eine Folgekarte beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Sie besitzen einen gültigen EU-Kartenführerschein. Sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie diesen bei der zuständigen Stelle rechtzeitig beantragen , damit dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte vorliegt. Sie müssen damit eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) nachweisen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Fahrerkarte schriftlich beantragen. Füllen Sie das dafür vorgesehene Formular aus. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Reichen Sie es ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle ein.

Fristen

Die Folgekarte können Sie frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Die abgelaufene Karte behalten Sie, da Sie diese nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens 28 Tage im Fahrzeug dabei haben müssen.

Unterlagen

  • als Inhaber oder Inhaberin einer deutschen Fahrerlaubnis: EU-Kartenführerschein
  • sonst: Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem Land ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Lichtbild neuen Datums, vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt

Kosten

Die Gebühren sind beim TÜV Süd Service und der DEKRA Automobil gleich. Erkundigen Sie sich dort.

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Fahrerkarten :

Freigabevermerk

  • 01.03.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg