Dienstleistungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Weltweit

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dienstleistungen

Schwerbehindertenvertretung wählen

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Sie besteht aus Vertrauensperson und stellvertretenden Mitgliedern.

In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Vertrauenspersonwenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.

Die Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. Nächstes Wahljahr ist 2022.

Außerhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt, wenn:

  • die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde
  • das Amt vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt
  • es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.

Stufenvertretungen sind:

  • die Konzernschwerbehindertenvertretung für mehrere Unternehmen eines Konzerns,
  • die Gesamtschwerbehindertenvertretung für mehrere Betriebe eines Arbeitsgebers oder für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen,
  • die Bezirksschwerbehindertenvertretung bei Mittelbehörden mit mehreren nachgeordneten Dienststellen und
  • die Hauptschwerbehindertenvertretung bei den obersten Dienstbehörden.

Voraussetzungen

Wenigstens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen müssen nicht nur vorübergehend beschäftigt sein.

Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Beschäftigte. Die Wahlberechtigung besteht unabhängig von Beschäftigungsdauer und Alter.

Wenn die Zahl von wenigstens fünf schwerbehinderten Menschen nicht erreicht wird, dann ist eventuell die Zusammenfassung eines Betriebes oder einer Dienststelle mit anderen Betrieben des gleichen Arbeitgebers bzw. Dienststellen möglich. Das kann nur mit einem räumlich nahe liegenden Betrieb desselben Arbeitgebers oder mit einer räumlich nahe liegenden und grundsätzlich gleichstufigen Dienststelle derselben Verwaltung erfolgen.

Verfahrensablauf

In Betrieben oder Dienststellen, in denen weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt und die Betriebs- Dienststellenteile räumlich naheliegend sind, ist die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren durchzuführen. Dabei wird zu einer Wahlversammlung der schwerbehinderten Menschen eingeladen. In der Versammlung wird dann ein Wahlleiter gewählt, der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und mindestens eines stellvertretenden Mitglieds im weiteren Verlauf der Versammlung durchführt.

Ab 50 wahlberechtigten Personen oder räumlicher Entfernung der Betriebs- beziehungsweise Dienststellenteile muss das förmliche Wahlverfahren durchgeführt werden.

Dafür bestellt die bisherige Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand aus drei volljährigen Beschäftigten. Wenn keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist, können der Betriebs- oder Personalrat, drei Wahlberechtigte oder das Integrationsamt zu einer Versammlung der Wahlberechtigten einladen. In dieser Versammlung wählen sie dann den dreiköpfigen Wahlvorstand. Der Wahlvorstand muss anschließend die Wahl einleiten und dafür sorgen, dass sie ordnungsgemäß abläuft.

Fristen

Möglichst unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen zur Wahl

Unterlagen

Verzeichnis der Wahlberechtigten (vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen)

Kosten

Die entstehenden Kosten für die Wahl muss der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr tragen. Die Höhe des Aufwands ist abhängig von der Art des Wahlverfahrens und der Zahl der Wahlberechtigten.

Bearbeitungsdauer

  • Vereinfachtes Wahlverfahren circa 3-4 Wochen
  • Förmliches Wahlverfahren circa 9 Wochen unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Fristen

Bezugsort

Standort des Betriebes bzw. der Dienststelle

Sonstiges

Ein Wahlrecht zwischen vereinfachtem und förmlichem Wahlverfahren besteht nicht. Es ist das Wahlverfahren anzuwenden, dessen Voraussetzungen im jeweiligen Betrieb bzw. in der jeweiligen Dienststelle gegeben sind.

Zuständigkeit

die bisherige Schwerbehindertenvertretung

Ist in einem Betrieb oder einer Dienststelle noch keine Schwerbehindertenvertretung gewählt, so können der Betriebs- oder Personalrat oder drei Wahlberechtigte die Wahl organisieren. Das für den Betrieb oder die Dienststelle zuständige Integrationsamt kann die Wahl einleiten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales, beauftragt vom Sozialministerium, hat dessen ausführliche Fassung am 31.03.2022 freigegeben.