Dienstleistungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Wäschenbeuren
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Dienstleistungen

Förderung von kommunalem Sozialmietwohnraum beantragen

Kommunen können eine besondere Förderung erhalten.

Folgende Vorhaben sind von der Förderung umfasst:

  • Neubau oder Erwerb neuen Mietwohnraums,
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum,
  • Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand.

Eine zusätzliche Förderung ist möglich bei:

  • energetischer Optimierung bzw. energetischer Sanierung und/oder
  • Barrierefreiheit bzw. altersgerechtem Umbau des Mietwohnraums,
  • zusätzlichen Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartiersstrukturen.

Die Förderung erfolgt durch Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Die Darlehen sind zeitlich begrenzt und zinslos.
Eine Kombination mit Zuwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eine Doppelförderung sind ausgeschlossen.

Der geförderte Mietwohnraum ist für einen Zeitraum von 30 Jahren zugunsten von allgemein wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).

Allgemein wohnberechtigte Haushalte können einen Wohnberechtigungsschein erhalten.

Eine ausschließliche oder vorrangige Vermietung allgemein gebundener Mietwohnungen an bestimmte Personengruppen, wie z. B. an Bürger der jeweiligen Gemeinde, ist ausgeschlossen.

Der geförderte Wohnraum ist den Mietenden während der Bindungsdauer für eine gegenüber der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete verminderten Kaltmiete zu überlassen (Mietbindung).

Im Übrigen gilt das zur Allgemeinen sozialen MIetwohnraumförderung dargestellte.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigung: ausschließlich Kommunen oder kommunale Eigenbetriebe
    Wichtig: Landkreise benötigen die Einverständnis der jeweiligen Belegenheitsgemeinde
  • keine Antragsberechtigung: kommunale Wohnungs(bau-)unternehmen
  • Sie müssen einen vollständigen und prüffähigen Antrag vorlegen
  • Die Wohnungsgröße muss angemessen sein. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Durchführungshinweisen zum Landeswohnraumförderungsgesetz (Teil 3 Nummer 1.2).
  • Sie müssen eine angemessene Eigenleistung in Form von Eigenkapital erbringen.
  • Der Effizienzhaus-Standard KfW 55 muss erfüllt sein.
  • Die Kommunen sind verpflichtet, den geförderten Mietwohnraum für mindestens 40 Jahre (ab Baufertigstellung) in ihrem Eigentum zu halten.Die Verpflichtung wird in die Förderzusage aufgenommen.

Verfahrensablauf

Die Antragsvordrucke erhalten Sie dort oder über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).
Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu.

Ist der Förderantrag begründet, erteilt Ihnen die L-Bank (Bewilligungsstelle) einen Förderbescheid (Förderzusage).

Die L-Bank gewährt danach die Förderung in Gestalt von Zuschüssen oder Darlehen.

Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0721/150-3875 oder per E-Mail an mietwohnungsbau@l-bank.de vor allem auch bei Finanzierungsfragen.

Achtung: Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank beginnen.

Fristen

keine

Unterlagen

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Kosten

In der Regel keine

Zuständigkeit

  • in Landkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt
  • in Stadtkreisen: die Wohnraumförderungsstelle im Bürgermeisteramt des Bauortes

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.07.2020 freigegeben.