Dienstleistungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Wäschenbeuren
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Dienstleistungen

Zuwendung für Landärztin / Landarzt beantragen

Als Hausärztin oder Hausarzt erhalten Sie bis zu 30.000 Euro Landesförderung.

Dies gilt, wenn Sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, deren hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft nicht mehr gesichert ist.

Es können gefördert werden:

  • die Übernahme eines bestehenden Praxissitzes
  • die Neuerrichtung einer Praxis
  • die Errichtung einer Zweigpraxis
  • die Anstellung eines Arztes / einer Ärztin

Voraussetzungen

Sie haben vor, eine vertragsärztliche Tätigkeit in einem Fördergebiet des Förderprogramms Landärzte aufzunehmen. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um eine selbständige Tätigkeit oder ein Anstellungsverhältnis handelt.

Fördergebiete sind Gemeinden, in denen die hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft gesichert ist.

Im Einzelnen müssen Sie:

  • eine Zulassung in einem Fördergebiet erhalten (bzw. Ihr/e Angestellte) als
    • Hausärztin oder Hausarzt,
    • Kinderärztin oder Kinderarzt
    • hausärztliche Internistin oder hausärztlicher Intenist
  • bei Errichtung einer Zweigpraxis („Nebenbetriebsstätte“) die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten und
  • innerhalb von sechs Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt, Kinder- und Jugendärztin oder Kinder- und Jugendarzt bzw. hausärztlich tätige Internistin oder Internist im Fördergebiet aufnehmen und
  • an der Telematikinfrastruktur teilnehmen oder einen Nachweis über die Anbindung an die Telematikinfrastruktur vorlegen sowie
  • die Bereitschaft haben, sich bei gegebenenfalls im Zulassungsbereich bestehenden sektorenübergreifenden Versorgungsangeboten oder -modellen aktiv einzubringen.

Verfahrensablauf

1. Antragsstellung

  • Nutzen Sie den Onlineantrag.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung in Ihr Servicekonto-Postfach.
  • Die weitere Kommunikation wie etwa bei Rückfragen führt die zuständige Stelle mit Ihnen danach per E-Mail oder per Servicekonto.

2. Zuwendungsbescheid

  • Wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen und noch nicht alle Fördergelder aufgebraucht sind, erhalten Sie per E-Mail oder per Post einen Zuwendungsbescheid.
  • Damit anerkennt die zuständige Stelle, welche der von Ihnen beabsichtigten Ausgaben gefördert werden können, zum Beispiel Praxiskauf, Praxisausstattung, Ausgaben für IT.

3. Projektbeginn

  • Sobald Sie den Bescheid erhalten haben, dürfen Sie Leistungsverträge abschließen wie zum Beispiel Mietverträge, Kaufverträge oder Arbeitsverträge.

4. Mittelabruf

  • In der Regel innerhalb von 9 Monaten nach Projektbeginn können Sie sich die Zuwendung auszahlen lassen. Dazu füllen Sie das mit dem Zuwendungsbescheid erhaltene Formular "Mittelanforderung" aus. Dieses schicken Sie mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per E-Mail an die zuständige Stelle.
  • Damit weisen Sie nach, dass Sie die im Förderantrag angegebenen Fördervoraussetzungen auch tatsächlich erfüllt haben.
  • Die zuständige Stelle prüft diese Unterlagen und überweist Ihnen das Geld.

5. Verwendungsnachweis

  • Wenn Sie die Ausgaben getätigt haben, weisen Sie der zuständigen Stelle durch Vorlage der Originalrechnung per Post oder, wenn sie Ihnen nur elektronisch vorliegt, per E-Mail nach, in welcher Höhe und wofür bei Ihnen Kosten angefallen sind.
  • Die zuständige Stelle prüft vor allem, ob es sich bei diesen Ausgaben um die durch den Bewilligungsbescheid anerkannten förderfähigen Kosten handelt.
  • Bei Rückfragen kommt die zuständige Stelle auf Sie zu.

Fristen

Es gibt keine Frist. Beantragen Sie die Landarztförderung mindestens vier Wochen, bevor Sie Leistungsverträge abschließen.

Bitte beachten Sie:

Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie Leistungsverträge unterzeichnet haben, bevor Sie den Zuwendungsbescheid erhalten. Leistungsverträge sind zum Beispiel Praxisübernahme-, Kauf-, Miet- oder Arbeits- beziehungsweise Anstellungsverträge.

Unterlagen

Für den Onlineantrag: keine

Für den späteren Mittelabruf:

  • Zulassungsbescheid für Ihre Gemeinde
  • Pacht- oder Kaufvertrag für Ihre Praxis
  • Drittmittelnachweis, falls Sie auch von dritter Seite eine finanzielle Unterstützung oder Förderung für die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit erhalten,
  • Anstellungsvertrag, wenn die Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes gefördert werden soll

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Etwa vier Wochen, im Einzelfall auch länger

Sonstiges

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben.

Zuständigkeit

Das Sozialministerium Baden Württemberg

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch im Onlineantrag.

Freigabevermerk

09.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg