Dienstleistungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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Dienstleistungen

Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen

Wenn Sie einen Kampfhund halten oder halten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes.

Die Erlaubnis benötigen Sie nicht, wenn die Kampfhundeeigenschaft Ihres Hundes widerlegt ist.

Zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft müssen Sie den Nachweis über eine bestandene Verhaltensprüfung vorlegen.

In der Verhaltensprüfung werden der Grundgehorsam und das Verhalten Ihres Hundes in verschiedenen Situationen geprüft. Daneben werden die ordnungsgemäßen Voraussetzungen für die Haltung des Hundes, zum Beispiel Leinen oder Maulkorb, begutachtet.

Ausschlaggebend für das Bestehen der Prüfung ist das Verhalten des Hundes.

Beachten Sie folgende Hinweise:

  • Wenn Ihr Hund die Verhaltensprüfung besteht, beschränkt sich die darüber auszustellende Bescheinigung auf die Feststellung, dass Ihr Hund aufgrund des in der Prüfung gezeigten Verhaltens zum Zeitpunkt der Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Eigenschaft als Kampfhund besitzt.
  • Ist ihr Hund im Zeitpunkt der erfolgreich bestandenen Verhaltensprüfung noch nicht älter als 15 Monate, ist eine Wiederholungsprüfung im Alter zwischen 15 und 18 Monaten erforderlich.
  • Erweist sich Ihr Hund trotz einer bestandenen Verhaltensprüfung zu einem späteren Zeitpunkt als gesteigert aggressiv und gefährlich, dann gilt er unwiderleglich als Kampfhund.
  • Hat Ihr Hund schon in einem anderen Land erfolgreich eine Prüfung abgelegt und ist die Kampfhundeeigenschaft durch amtliche Feststellung widerlegt worden, können Sie Ihren Hund von der Verhaltensprüfung befreien lassen. Für die Einzelheiten und die Voraussetzungen der Befreiung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Verhaltensprüfung ist ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut.

Nicht zur Prüfung zugelassen werden Hunde,

  • die wegen Täuschungsversuchs des Halters oder der Halterin bereits von einer Verhaltensprüfung ausgeschlossen worden sind,
  • die den praktischen Teil einer Verhaltensprüfung nicht bestanden haben,
  • deren Gefährlichkeit sich bereits auf andere Weise erwiesen hat.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Hund anmelden, erhalten Sie bei der zuständigen Stelle ein Antragsformular mit Erhebungsbogen sowie Hinweise zur Prüfung. Einzelheiten zu den notwendigen Formularen und Unterlagen erfahren Sie bei der zuständigen Stelle. Die Unterlagen stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Die Ortspolizeibehörde prüft die Anmeldeformulare auf Vollständigkeit und registriert den Hund mit seiner Kennzeichnung. Sie übermittelt die Anmeldung des Halters oder der Halterin zusammen mit dem ausgefüllten Erhebungsbogen zur Durchführung der Verhaltensprüfung an die zuständige Kreispolizeibehörde.

Die Verhaltensprüfung führt ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Tierarzt oder eine im öffentlichen Dienst beschäftigte Tierärztin gemeinsam mit einem sachverständigen Beamten oder einer sachverständigen Beamtin des Polizeivollzugsdienstes durch. Eine weitere sachkundige Person kann hinzugezogen werden.

Vor Beginn der Verhaltensprüfung werden folgende Informationen erhoben:

  • Name und Anschrift des Hundehalters oder der Hundehalterin
  • Name des Hundes
  • Geburtsdatum oder Alter, Geschlecht und Rasse oder Beschreibung des Mischlingstyps
  • unveränderliche Einzeltierkennzeichnung
  • gegebenenfalls sonstige Kennzeichnung beziehungsweise Abzeichen

Die Prüferinnen und Prüfer begutachten außerdem die Ausrüstungsgegenstände wie z.B. Leine, Halsband, Maulkorb und bewerten den Erhebungsbogen zur Verhaltensprüfung.

Die Verhaltensprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsteile:

  • Prüfungsteil 1: Grundgehorsam
  • Prüfungsteil 2: Anbinden des Hundes und Entfernen des Hundeführers oder der Hundeführerin
  • Prüfungsteil 3: Verhalten des Hundes gegenüber Fahrzeugen
  • Prüfungsteil 4: Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen
  • Prüfungsteil 5: Verhalten des Hundes gegenüber Tieren
  • Prüfungsteil 6: Verhalten auf akustische und optische Reize

Fristen

je nach Gemeinde unterschiedlich

Melden Sie Ihren Hund frühzeitig vor Erreichen eines Alter von sechs Monaten zur Verhaltensprüfung an, damit die Verhaltensprüfung rechtzeitig durchgeführt werden kann oder Sie im Falle des Nichtbestehens der Prüfung eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes beantragen können.

Unterlagen

Antrag zur Prüfung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Antragsformular mit Erhebungsbogen
  • Nachweis über Tollwutimpfung

zum Prüfungstermin:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • in manchen Fällen: ausgefüllter Erhebungsbogen

Weitere Unterlagen können erforderlich sein.

Hinweis: Sie sollten sich für Informationen über erforderliche Unterlagen vorab an die zuständige Stelle wenden.

Kosten

Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Gemeinde.

Bearbeitungsdauer

je nach Gemeinde unterschiedlich

Sonstiges

Es besteht Leinenpflicht für Hunde der reglementierten Rassen oder Rassetypen auf öffentlichem Gelände. Diese Pflicht besteht auch nach Ausstellung der Bescheinigung über die bestandene Prüfung.

Zuständigkeit

Zuständig für den Antrag auf Durchführung der Verhaltensprüfung ist die Ortspolizeibehörde.

Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder die Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen.

Zuständig für die Durchführung von Verhaltensprüfungen für Kampfhunde ist die Kreispolizeibehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Kreispolizeibehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.

Vertiefende Informationen

  • Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
  • Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
  • Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen

Freigabevermerk

04.08.2023; Innenministerium Baden-Württemberg