Dienstleistungen: Gemeinde Wäschenbeuren

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Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wäschenbeuren
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Dienstleistungen

Betrieb eines Tiergeheges anzeigen

Bei der Errichtung, der Erweiterung oder dem Betrieb eines Geheges müssen Sie verschiedene Anforderungen aus den Bereichen Naturschutz, Forst, Baurecht und Veterinärwesen beachtet. Möglicherweise sind auch Anzeigen oder Genehmigungen notwendig. Hierbei sind unter Umständen bestimmte Fristen zu beachten.

Voraussetzungen

Werden mehr als fünf Arten Schalenwild oder mehr als 20 Tiere anderer Arten gehalten, kann es sich bei der Einrichtung um einen Zoo handeln. Anträge in diesem Zusammenhang müssen Sie bei der Naturschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihres Stadtkreises stellen.

Zu den Gehegen zählen daher vor allem:

  • Gehege für Tiere des Jagdrechts (z.B. für Rotwild, Damwild, Schwarzwild),
  • Volieren im Garten oder an anderer Stelle zur Haltung von Papageien, Sittichen, europäischen Singvögeln (z.B. Stieglitz, Gimpel usw.), aber auch Eichhörnchen.

Im Wesentlichen müssen Sie Folgendes beachten:

Naturschutz

Gehege, die eine Größe von 50 m² überschreiten, und Gehege, die nicht unter staatlicher Aufsicht stehen, müssen Sie beim Naturschutz anzeigen. Je nach Art der gehaltenen Tiere müssen Sie nachweisen, dass diese legal sind. Je nach Tierart kann auch eine Meldepflicht bestehen.

Forst

Für Gehege im Wald benötigen Sie eine forstrechtliche Genehmigung.

Baurecht

Werden Gehege erweitert oder neu errichtet, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Einen Antrag auf Baugenehmigung können Sie in Service-bw bei der Leistung „Baugenehmigung beantragen“ stellen.

Veterinärwesen

Bei einer Gehegehaltung müssen Sie über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Darüber hinaus bestehen Bestimmungen zur Gehegegröße und bauliche Anforderungen, die Sie beachten müssen. Zudem sind bestimmte Registrierungen und Anzeigen notwendig.

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Gehege errichten, erweitern oder betreiben wollen, müssen Sie dies vor Baubeginn den zuständigen Behörden mitteilen.

  • Reichen Sie dazu Informationen und gegebenenfalls weitere Dokumente zu Ihrem Vorhaben online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde prüft, ob Ihre Anzeige vollständig ist und ob darüber hinaus ggf. eine Genehmigung notwendig ist.
  • Die Behörde teilt Ihnen im Anschluss mit, ob die von Ihnen eingereichten Unterlagen vollständig sind oder ob weitere Angaben zum Vorhaben benötigt werden.

Fristen

Wollen Sie das Gehege neu errichten, müssen Sie hierfür zunächst einen Bauantrag stellen. Einen Antrag auf Baugenehmigung können Sie im Serviceportal bei der Leistung „Baugenehmigung beantragen“ stellen.

Nach Veterinärrecht müssen Sie spätestens vier Wochen vor Baubeginn melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten möchten. Die Errichtung, die Erweiterung sowie die wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind mindestens einen Monat vorher der Naturschutzbehörde anzuzeigen.

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen und Informationen werden im Serviceportal abgefragt. Welche Unterlagen und Informationen notwendig sind, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Notwendige Unterlagen können sein:

  • Art, Zahl und Geschlecht der Tiere
  • Sachkunde der verantwortlichen Person
  • Gehegegröße und -ausgestaltung

Kosten

Die Kosten sind vom Antrag abhängig (Was wird von Ihnen beantragt? Wie hoch ist der Aufwand der Behörde?) und können bei den einzelnen Behörden unterschiedlich sein.

Bearbeitungsdauer

Auch die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang und der Vollständigkeit Ihres Antrags.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Zuständig sind die unteren Verwaltungsbehörden.

Untere Verwaltungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Vertiefende Informationen

Eine Zusammenstellung der wesentlichen Anforderungen bei Gehegen finden Sie im "Merkblatt Tiergehege".

Freigabevermerk

12.02.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und Umweltministerium Baden-Württemberg