Neuigkeiten-Archiv: Gemeinde Wäschenbeuren

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Outdooractive AG
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Deutschland
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Gemeinde Wäschenbeuren
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Satzungsbeschluss: Inkrafttreten der Änderung des Ortsbauplans im Bereich des Flurstücks 1170 sowie 1170/3

Artikel vom 01.08.2017

Inkrafttreten der Änderung des Ortsbauplans im Bereich des Flurstücks 1170 und 1170/3

Auf Grund von §§ 10 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat von Wäschenbeuren in seiner öffentlichen Sitzung am 01.06.2017 die Änderung des Ortsbauplans im Bereich des Grundstücks Flst.1170 und 1170/3 in Wäschenbeuren beschlossen:Maßgebend ist der Lageplan vom 23.05.2017, gefertigt von VTG Straub. Es gilt die Begründung vom 23.05.2017 der Gemeindeverwaltung.Der Änderung des Ortsbauplans wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt.Geltungsbereich siehe Ausschnitt aus dem Übersichtsplan: Plan: Änderung umfasst Flst. 1170 und 1170/3Die Änderung des Ortsbauplans tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.Die Änderung des Ortsbauplans und die Begründung mit den Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans werden beim Bürgermeisteramt Wäschenbeuren, Manfred-Wörner-Platz 1, Zimmer 102 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.Gesetzliche WirksamkeitsvoraussetzungenUnbeachtlich werden:1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und4. beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB,wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 der GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist.Die Verletzungen sind schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Wäschenbeuren geltend zu machen.Wäschenbeuren, 26.07.2017gez.Karl VesenmaierBürgermeister