Neuigkeiten-Archiv: Gemeinde Wäschenbeuren

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Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

Telefonnummer: +49 8323-80060
support(@)outdooractive.com

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Wasserzähler
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
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  • Auf den Server die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch Personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mailadresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
 
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  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer Https-Verschlüsslung.
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Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen um eine Plausibilitätsprüfung der Eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Das Fachgespräch im Landratsamt Aalen am 11.11.2014 mit dem Ergebnis "Verzicht auf das Vorhaben EnLAG24

Artikel vom 19.11.2014
Spannung lag in der Luft zu Beginn des öffentlichen Fachgesprächs am Dienstag, 11.11.2014 im Landratsamt Aalen über die strittige 380kV-Trasse Bünzwangen – Goldshöfe mit hochkarätigen Gästen: Erschienen waren Umweltminister Franz Untersteller, der Geschäftsführer der TransnetBW Rainer Joswig und der Resortchef Netzausbau bei der Bundesnetzagentur Dr. Heinz-Jürgen Scheid. Das Gespräch fand unter Federführung von Landrat Klaus Pavel statt. Im Netzentwicklungsplan 2014 hatten die Netzbetreiber diese 380kV-Trasse bereits für verzichtbar erklärt, falls die Bundesnetzagentur die neu vorgeschlagene Gleichstromautobahn in den Raum Wendlingen bestätige. Die Bürgerinitiativen forderten gemeinsam mit Klaus Pavel die sofortige Herausnahme dieser Stromtrasse aus dem Gesetz "EnLAG", weil offensichtlich der "vordringliche Bedarf" nicht mehr gegeben sei, was bereits schon gutachterlich festgestellt war. Nach verschiedenen Statements des Geschäftsführers Joswig, des Resortchefs Dr. Scheid und des Umweltministers Untersteller stellte Landrat Pavel fest, dass jetzt auch keine amtliche Überprüfung der Notwendigkeit der Leitung notwendig sei, denn "wenn niemand mehr was will – das ist bei uns im Landratsamt so – dann prüft das auch gar keiner mehr". Landrat Pavel verkündete das folgende Ergebnis, welches auch die Zustimmung von Untersteller, Joswig und Dr. Scheid fand: 1.) Die TransnetBW erklärt, die 380kV-Leitung Bünzwangen-Goldshöfe für energiewirtschaftlich nicht notwendig und daher entbehrlich. 1.) Die Bundesnetzagentur nimmt diesen Sachverhalt zur Kenntnis und wird bei der nächsten administrativen Gelegenheit dem Bundeswirtschaftsminister die Änderung des "EnLAG" mit der Herausnahme der Leitung empfehlen. Die Herausnahme der Stromtrasse aus dem Gesetz ist also verbindlich zugesagt und die Abwicklung nur noch Formsache. Von der Zustimmung im Bundestag kann man ausgehen! Die Bürgerinitiativen waren sehr zufrieden über dieses zielführende Ergebnis und betonten nochmals, dass sie für eine Energiewende mit Versorgungssicherheit und gegen unnötigen Leitungsbau seien. Letzteres ohne St.Florians-Prinzip, was sich darin ausdrückt, dass sie sich auch beim nächsten Bürgerdialog zum Netzentwicklungsplan beteiligen werden. Pavel lobte die hohe Fachkompetenz der Bürgerinitiativen und es wurde von verschiedenen Seiten festgestellt, dass mit der Zusammenarbeit von Bürgerinitiativen, der Interkommunalen Interessengemeinschaft und den Abgeordneten ein Musterbeispiel gelebter Demokratie praktiziert wurde.